Im Jahr zweitausendneunzehnhundertachtundzwanzig, am achtundzwanzigsten September um neunzehn Uhr, trat der ordnungsgemäß einberufene Gemeinderat unter dem Vorsitz von Herrn Claude FERCHAL, Bürgermeister, zu einer öffentlichen Sitzung zusammen.
Anwesend waren Herren Claude Ferchal, Denis Grout, Jean Pierre Boittout, Jean-Pierre Joubert, Michel Lecat, David Petition, Ludovic Patin, Vincent Varin
Damen Colette Gouyer, Françoise Gamb
Anwesend waren nicht : Frau Christelle Weber
Herr Eric Lincot
Herr Richard Dupont (Vollmacht für Frau Gouyer)
Herr Philippe Lefebvre
Herr Vincent Varin wurde zum Sitzungssekretär gewählt.
Datum der Einberufung : am 20. September 2018 Datum der Anzeige : am 20. September 2018
Tagesordnung
- Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung
- Mitteilungen des Bürgermeisters
- Genehmigung des Entwurfs zur Ausarbeitung des lokalen Stadtplanes (PLU)
- Kauf eines Grundstücks
- Einrichtung einer Feuerlöschreserve aus weichen Tanks "Chemin des Frênes" (Eschenweg)
- Zusatzvereinbarung Nr. 1 zum Bauauftrag "Sicherheitsgestaltung RD 75 - Ortsmitte".
- Einstellung eines Vertragsbediensteten zur Vertretung - Adjoint Technique Territorial - Artikel 3-1 des Gesetzes Nr. 84-53 vom 26. Januar 1984
- Zusatzvereinbarung Nr. 1: Befristeter Vertrag: Startseite Markt
- Schaffung einer Dauerstelle für eine Reinigungskraft - Artikel 3-3, 4° des Gesetzes Nr. 84-83 vom 26. Januar 1984
- Beitrag Fonds de Solidarité Logement
- Antrag auf Entschädigung von Frau MOUQUET Christine
- Annahme von Beteiligungen - Vereine "Gedenktafel P. Porteous".
- Gruppenvertrag zur Versicherung von Statutarrisiken - Beitritt - Ermächtigung
Annahme des Protokolls der vorherigen Sitzung
Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung, das jedem Mitglied des Gemeinderats vorab übermittelt wurde, wurde einstimmig angenommen, da es keine Anmerkungen gab.
Mitteilungen des Bürgermeisters
- Offshore-Windpark
Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat darüber, dass er am 10. September 2018 an einer Informationsveranstaltung zu den beiden öffentlichen Erhebungen zum Offshore-Windparkprojekt Dieppe - Le Tréport teilgenommen hat. Das Projekt, dessen Gebiet 16 km vor der Küste von Dieppe und 15 km vor der Küste von Le Tréport liegt, besteht aus einem Messmast, 62 Windkraftanlagen mit einer Leistung von jeweils 8 MW, die über Unterwasserstromkabel an eine Transformatorstation auf See angeschlossen werden, die wiederum an das öffentliche Stromnetz an Land angeschlossen ist.
Im Rahmen des Projekts für einen Offshore-Windpark vor der Küste von Dieppe - Le Tréport sind zwei öffentliche Anhörungen an denselben Tagen angesetzt: Eine betrifft das Projekt zur Errichtung des Parks, das von der Gesellschaft Eoliennes en Mer Dieppe - Le Tréport (EMDT) durchgeführt wird, die andere den Anschluss des Parks an das Stromnetz, der von der Gesellschaft Réseau de Transport d'Electricité (RTE) durchgeführt wird.
Die beiden öffentlichen Erhebungen werden von Dienstag, den 16. Oktober 2016 um 9 Uhr bis Donnerstag, den 29. November 2018 um 17 Uhr gleichzeitig durchgeführt. Der Sitz der dem Windpark gewidmeten Untersuchung ist Le Tréport und der Sitz der der Anbindung gewidmeten Untersuchung ist Petit-Caux.
Ein oder mehrere Mitglieder der Untersuchungskommission werden die schriftlichen oder mündlichen Stellungnahmen und Vorschläge der Öffentlichkeit an den Tagen und zu den Uhrzeiten in den von den öffentlichen Untersuchungen betroffenen Rathäusern entgegennehmen. Die Liste der Sprechstunden können Sie auf dem Plakat mit der Bekanntmachung der öffentlichen Untersuchungen einsehen, das in den Rathäusern aushängt.
- Danksagung :
Die Association JUBILEE dankt dem Gemeinderat für die Auszahlung der Subvention.
Genehmigung des Entwurfs zur Ausarbeitung des lokalen Stadtplanes (PLU)
gestützt auf das Städtebaugesetzbuch und insbesondere dessen Artikel L. 153-21, R. 153-20 ff,
In Anbetracht des Beschlusses des Gemeinderats vom 14. Oktober 2005, der die Ausarbeitung des lokalen Stadtentwicklungsplans (PLU) vorschrieb,
In Anbetracht des Beschlusses des Gemeinderats vom 27. November 2015, der die Wiederaufnahme des Entwurfs des PLU vorschrieb,
In Anbetracht des Beschlusses des Gemeinderats vom 20. Oktober 2017, in dem die Bilanz der Konzertierung gezogen und der Entwurf zur Ausarbeitung des PLU beschlossen wurde,
In Anbetracht des Erlasses des Bürgermeisters vom 22. Juni 2018, mit dem der vom Gemeinderat beschlossene Entwurf des PLU einer öffentlichen Anhörung unterzogen wurde,
In Anbetracht des Berichts und der Schlussfolgerungen des Untersuchungsbeauftragten,
gestützt auf die Stellungnahmen der konsultierten Dienste
Der Bürgermeister erläutert die Änderungen am Entwurf des lokalen Stadtentwicklungsplans, die aufgrund der während der öffentlichen Anhörung gemachten Anmerkungen und der Stellungnahmen der assoziierten öffentlichen Personen vorgenommen wurden.
in der Erwägung, dass der PLU-Entwurf, wie er dem Gemeinderat vorgelegt wurde, gemäß den oben genannten Artikeln des Städtebaugesetzes zur Genehmigung bereit ist.
Der Gemeinderat, nach Beratung : DAFÜR: 9
ENTHALTUNG: 2
- BESCHLIESST, den PLU in der vorliegenden Fassung zu genehmigen
Dieser Beschluss wird einen Monat lang im Rathaus ausgehängt. Ein Hinweis auf diesen Aushang wird außerdem in auffälliger Schrift in einer im Departement verbreiteten Zeitung veröffentlicht.
Dieser Beschluss ist ab dem Zeitpunkt seines Eingangs bei der Präfektur und der Erfüllung der Publizitätsmaßnahmen vollstreckbar.
Kauf eines Grundstücks
Der Bürgermeister erinnert die Mitglieder der Versammlung daran, dass bei der Sitzung des Gemeinderats am 20. Oktober 2017 die Einrichtung einer Reserve für die Brandbekämpfung in der "Route de Saint Martin" auf der Tagesordnung stand. Da das Grundstück für die Zisterne zu klein war, erklärte der Bürgermeister, dass ein Grundstück erworben werden müsse, um die Zisterne unterirdisch zu verlegen. Es gibt ein sehr geeignetes Grundstück für den Standort der Zisterne, das Herrn Jean-Pierre BOUIC gehört und in der Sektion D Nr. 227 mit einer Fläche von 2288 m² eingetragen ist. Herr Jean-Pierre BOUIC hat über Maître VANNIER, Notar in Ouville La Rivière, seine Zustimmung zum Verkauf dieser Parzelle an die Gemeinde gegeben. Der vorgeschlagene Preis beträgt 60.000 €uros.
Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :
- BILLIGT die Ausführungen des Bürgermeisters
- BESCHLIESST, ein Grundstück mit der Katasterbezeichnung Sektion D Nr. 227 mit einer Fläche von 2.288 m² für 60.000 Euro zu erwerben.
- ERMÄCHTIGT den Bürgermeister, alle notwendigen Schritte zur Umsetzung dieses Beschlusses zu unternehmen.
Einrichtung einer Feuerlöschreserve aus flexiblen Tanks "Chemin des Frênes".
Herr Bürgermeister berichtet über das Projekt für die Einrichtung einer flexiblen Zisterne "Chemin des Frênes", das am 20. Juli 2018 vom Gemeinderat bestätigt wurde. Herr Bürgermeister schlägt einen Kostenvoranschlag von EUROVIA vor, der den Erwerb einer flexiblen Zisterne mit einem Fassungsvermögen von 120 m umfasst.3 und die Erschließung des Geländes mit dem Aufstellen eines Zauns und der Schaffung eines Parkplatzes.
Der Gemeinderat, nach Beratung : JA-STIMMEN: 10
ENTHALTUNG: 1
- AKZEPTIERT die Installation eines flexiblen Tanks "Brandschutz" mit einem Fassungsvermögen von 120 m³
- AKZEPTIERT den Kostenvoranschlag von EUROVIA in Höhe von 14.666,20 € ohne MwSt.
- DONNE alle Vollmachten an den Bürgermeister, alle Dokumente zu unterzeichnen, die mit dieser Angelegenheit zusammenhängen.
Nachtrag Nr. 1 "Sicherheitsgestaltung RD 75 - Centre Bourg".
In Anbetracht des Beschlusses Nr. 2017-068 vom 15. Dezember 2017 über die Vergabe des Auftrags "Arbeiten zur Verbesserung der Sicherheit im Stadtzentrum (RD 75), Straßeninstandsetzung in der Rue aux juifs und der Résidence Bel Air".
Der Bürgermeister informiert die Mitglieder der Versammlung, dass sich die Sicherheitsvorkehrungen ihrem Ende nähern
Aus diesem Grund und in Bezug auf den Bauauftrag erläutert der Bürgermeister die Notwendigkeit, den Zusatzvertrag Nr. 1 für die folgenden Leistungen zu genehmigen:
- Reprofilierung der Asphaltstraße in Résidence Bel Air
- Neugestaltung des Zugangs in Asphalt Nr. 1916, Route de la Mer
- Wiederaufnahme der Zufahrt zum Parkplatz
- Wiederaufnahme des Zugangs Fond des Pâtis
Dieser Zusatzvertrag berücksichtigt zusätzliche Leistungen, die Straßenarbeiten und der Markierung eines Parkplatzes entsprechen.
Der Bürgermeister stellte die Merkmale des Zusatzvertrags Nr. 1 vor:
Unternehmen | Betrag ohne MwSt. Basis | Nachtrag ohne MwSt. | Neuer Betrag ohne MwSt. |
EUROVIA | 104 311.26 | 30 263.20 | 134 574.46 |
MWST. 20 % | 20 862.25 | 6 052.64 | 26 914.89 |
INSGESAMT INKL. MWST. | 125 173.51 | 36 315.84 | 161 489.35 |
Der Bürgermeister schlägt daher den Mitgliedern des Gemeinderats vor, den Zusatzvertrag Nr. 1 für den Bauauftrag zur Verbesserung der Sicherheit im Stadtzentrum (RD 75), Straßeninstandsetzung der Rue aux juifs und der Résidence Bel Air, wie oben beschrieben, zu genehmigen.
Der Gemeinderat, nach Beratung : JA-STIMMEN: 10
DAGEGEN: 1
- BILLIGT den Nachtrag Nr. 1 zum Auftrag für die Arbeiten zur Verbesserung der Sicherheit im Stadtzentrum (RD 75), Straßenerneuerung in der Rue aux juifs und der Résidence Bel Air
- ERMÄCHTIGT den Bürgermeister, alle notwendigen Dokumente in diesem Zusammenhang zu unterzeichnen
Einstellung eines Vertragsbediensteten für Vertretungszwecke - Technischer Adjunkt - Artikel 3-1 des Gesetzes Nr. 84-53 vom 26. Januar 1984
Der Bürgermeister erinnert den Gemeinderat daran, dass gemäß Artikel 3-1 des Gesetzes Nr. 84-53 vom 26. Januar 1984 über satzungsmäßige Bestimmungen zum territorialen öffentlichen Dienst die Möglichkeit besteht, Vertragsbedienstete einzustellen, um Beamte oder Vertragsbedienstete vorübergehend zu ersetzen, die ihre Aufgaben wahrnehmen können oder aufgrund von Jahresurlaub, Krankheitsurlaub, schwerer oder langer Krankheit nicht zur Verfügung stehen, eines Langzeiturlaubs, eines Mutterschafts- oder Adoptionsurlaubs, eines Elternurlaubs oder Elternzeiturlaubs, eines Urlaubs aus familiärer Solidarität, der Ableistung des Zivildienstes, der Teilnahme an Aktivitäten im Rahmen der operativen Reserve, der Reserve für zivile Sicherheit oder der Gesundheitsreserve oder aufgrund eines anderen Urlaubs, der gemäß den für Vertragsbedienstete des öffentlichen Dienstes auf territorialer Ebene geltenden Vorschriften ordnungsgemäß gewährt wird.
Der Bürgermeister erklärt, dass es aufgrund dienstlicher Erfordernisse gerechtfertigt sein kann, unabkömmliche Gebietsbeamte oder Vertragsbedienstete rasch zu ersetzen.
Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig,
- bevollmächtigt den Bürgermeister, unter den Bedingungen von Artikel 3-1 des oben genannten Gesetzes Nr. 84-83 vom 26. Januar 19894 Vertragsbedienstete einzustellen, um vorübergehend nicht verfügbare Beamte oder Vertragsbedienstete zu ersetzen. Er ist dafür zuständig, das Einstellungs- und Gehaltsniveau der erfolgreichen Kandidaten entsprechend der Art der betreffenden Funktionen, ihrer Berufserfahrung und ihres Profils festzulegen.
- Die entsprechenden Ausgaben werden in Kapitel 012 Artikel 6413 des Primärhaushalts 2018 eingesetzt.
Zusatzvereinbarung Nr. 1: Befristeter Vertrag: Startseite Markt
Der Bürgermeister erklärt den Mitgliedern des Gemeinderats, dass :
gestützt auf das Gesetz Nr. 84-53 vom 26. Januar 1984 zur Festlegung von Statutsbestimmungen für den territorialen öffentlichen Dienst
gestützt auf das Dekret Nr. 88-145 vom 15. Februar 1988 zur Durchführung von Artikel 136 des Gesetzes vom 26. Januar 1984 in seiner geänderten Fassung, das Statutsbestimmungen für den öffentlichen Dienst auf territorialer Ebene enthält und Vertragsbedienstete des öffentlichen Dienstes auf territorialer Ebene betrifft
gestützt auf das Dekret Nr. 2015-1912 vom 29. Dezember 2015 mit verschiedenen Bestimmungen für Vertragsbedienstete in der territorialen öffentlichen Verwaltung (ABl. vom 31. Dezember 2015)
Unter Berücksichtigung des Beschlusses Nr. 2018-023 vom 8. Juni 2018 über die Schaffung eines befristeten Vertrags,
In Anbetracht des Vertrags vom 25. Juni 2018 von Frau Louise BELLET
Es muss ein Zusatzvertrag abgeschlossen werden, um die Dauer des Vertrags von Frau Louise BELLET zu verlängern:
- 3 Stunden an Samstagen bis einschließlich 24. November 2018
Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :
- BESCHLIESST die Dauer des befristeten Vertrags von Frau Louise BELLET um 3 Stunden an Samstagen bis einschließlich 24. November 2018 zu verlängern.
Schaffung einer Dauerstelle für eine Reinigungskraft - Artikel 3-3, 4° des Gesetzes Nr. 84-53 vom 26. Januar 1984
Der Bürgermeister erinnert die Mitglieder des Gemeinderats daran, dass gemäß Artikel 3-3, 4° des Gesetzes Nr. 84-53 vom 26. Januar 1984 zur Regelung des öffentlichen Dienstes in Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern und Gemeindeverbänden, deren arithmetisches Mittel der Einwohnerzahlen diese Schwelle nicht überschreitet, eine Stelle als Reinigungskraft mit einem Vertragsbediensteten besetzt werden kann.
Nachdem Frau Véronique GODALLIER in den Ruhestand gegangen ist, erklärt der Bürgermeister, dass die Bedürfnisse der Gemeinde die Schaffung einer Dauerstelle für eine Reinigungskraft in der Hierarchiekategorie C und in der Besoldungsgruppe des technischen Assistenten in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19/35ème und es nicht möglich ist, diese Stelle mit einem Beamten auf Lebenszeit oder auf Probe zu besetzen.
Aufgrund der zu erledigenden Aufgaben schlägt der Bürgermeister vor, einen befristeten Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren abzuschließen, der durch ausdrückliche Verlängerung verlängert werden kann. Die Dauer aufeinanderfolgender Verträge darf insgesamt sechs Jahre nicht überschreiten. Nach Ablauf der Höchstdauer von sechs Jahren kann der Vertrag gemäß Artikel 3-4 des Gesetzes Nr. 84-53 vom 26. Januar 1984 nur durch eine ausdrückliche Entscheidung auf unbestimmte Zeit verlängert werden.
Der Gemeinderat, der die Ausführungen des Bürgermeisters gehört hat, hat sich beraten,
- BEFÄHIGT die Einstellung eines Vertragsbediensteten auf einer unbefristeten Stelle in der Besoldungsgruppe "Technischer Beigeordneter" der Kategorie C, um die Aufgaben der Sauberhaltung der Verwaltungs-, Technik- und Schulräume sowie der Mehrzweckhalle zu erfüllen, den Zustand vor und nach der Vermietung der Halle des Treffpunkts zu überprüfen und die Öffnung des Empfangs des Marktes für die Öffentlichkeit am Samstagvormittag zu gewährleisten.ème) für eine bestimmte Dauer von drei Jahren
- Die entsprechenden Ausgaben werden in Kapitel 012 Artikel 6413 des Primärhaushalts 2018 eingesetzt.
Beitrag Fonds de Solidarité Logement
Der Bürgermeister berichtet über ein Schreiben des Departements Seine-Maritime, in dem die Gemeinde aufgefordert wird, eine Vereinbarung zur Finanzierung des Fonds de solidarité logement für das Jahr 2018 zu unterzeichnen. Die Beteiligung wird auf einem Betrag von 0,76 € pro Einwohner berechnet. Durch die Unterzeichnung einer neuen Vereinbarung für das Jahr 2018 kann diese Verpflichtung mit einer Laufzeit von einem Jahr stillschweigend zweimal verlängert werden (2019 und 2020).
Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :
- BESCHLIESST die Vereinbarung mit dem Département Seine-Maritime zur Finanzierung des Fonds de solidarité logement für das Jahr 2018 zu unterzeichnen. Der Beitrag beläuft sich auf 378,48 € für die Gemeinde.
- CHARGE den Bürgermeister, alle damit zusammenhängenden Dokumente zu unterzeichnen.
Antrag auf Entschädigung von Frau MOUQUET Christine
Herr Le Maire informiert die Versammlung, dass das Rathaus einen Brief von Frau Christine Mouquet, wohnhaft 48, Chemin de Nolant, erhalten hat. Frau Mouquet erklärt, dass sich bei starken Regenfällen am 27. November 2017 die Route de la Ferme in einen Bach verwandelt habe und ein großer Teil des Wassers in das Haus von Frau Mouquet geflossen sei. Das Haus wurde nicht überflutet, weil Madame Mouquet und ihr Mann an diesem Tag anwesend waren. Es gelang ihnen, das Wasser auf den Teil der Wiese auf ihrem Grundstück umzuleiten. Frau Mouquet konsultierte die Rechtsabteilung ihrer Versicherung. Die Verantwortung für den Schaden läge bei der Gemeindeverwaltung, da die Rue de la Ferme eine Gemeindestraße ist. Sie haben Arbeiten zur Erhöhung eines Widerlagers unternommen, um zu verhindern, dass sich das Wasser in ihr Haus ergießt und die Kurve nimmt. Frau Mouquet beantragt einen Wertausgleich in Höhe des gesamten oder halben Rechnungsbetrags, der sich auf 679,99 € beläuft. Angesichts der Vorgeschichte, die Frau Mouquet in ihrem Schreiben mitgeteilt wurde, und ihrer perfekten Kenntnis der Abflussphänomene schlägt der Bürgermeister eine Entschädigung in Höhe der Hälfte des Rechnungsbetrags vor, d. h. in Höhe von 340 €.
Der Gemeinderat, nach Beratung : DAFÜR: 9
DAGEGEN: 2
- BESCHLIESST, eine Ausgleichszahlung in Höhe von 340 € zu leisten
Annahme der Beteiligungen der Vereine "Gedenktafel P. Portéous".
Bei der 75ème Jahrestag des 19. August 1942, der am 20. August 2017 stattfand, wurde eine am alten Rathaus angebrachte Tafel zu Ehren der Taten von Kapitän Patrick Porteous eingeweiht und von seiner Tochter Charmian enthüllt. Hauptmann Porteous wurde mit dem Victoria Cross, der höchsten militärischen Auszeichnung des britischen Empire, geehrt. Zwei Vereinigungen "Commando Veterans Association Towards" und "Royal Artilly Charitab" wollten sich am Kauf der Plakette beteiligen.
Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :
- BESCHLIESST die Teilnahme der beiden Verbände zu akzeptieren :
- "Royal Artilly Charitab" über die Association des Anciens Combattants für einen Betrag von 222,26 €.
- "Commando Veterans Association Towards" in Höhe von 130
Gruppenvertrag zur Versicherung von Statutarrisiken - Beitritt - Ermächtigung
gestützt auf das Gesetz Nr. 84-53 vom 26. Januar 1984 in seiner geänderten Fassung, das Statutsbestimmungen für den territorialen öffentlichen Dienst enthält, insbesondere Artikel 26 ;
GESTÜTZT auf das geänderte Dekret Nr. 86-552 vom 14. März 1986 zur Durchführung von Artikel 26 (Absatz 2) des geänderten Gesetzes Nr. 84-53 vom 26. Januar 1984 und zu den Versicherungsverträgen, die von den Verwaltungszentren für Rechnung der lokalen Gebietskörperschaften und territorialen Einrichtungen abgeschlossen werden;
Der Bürgermeister erinnert :
- Die Gemeinde Sainte Marguerite Sur Mer hat mit Beschluss Nr. 2017-050 vom 29. September 2017 das Centre de Gestion de la Fonction Publique de Seine-Maritime aufgefordert, für sie einen Versicherungsvertrag abzuschließen, der die Kosten garantiert, die ihr aufgrund der Anwendung der Gesetze, die das Statut ihrer Bediensteten regeln, auferlegt werden, und zwar gemäß Artikel 26 des Gesetzes Nr. 84-53 vom 26. Januar 1984 mit Änderungen zur Satzung der Gebietskörperschaften und des Dekrets Nr. 86-552 vom 14. März 1986 mit Änderungen;
Der Bürgermeister legt dar :
- Dass das Centre de gestion der Gemeinde Sainte Marguerite Sur Mer die sie betreffenden Ergebnisse mitgeteilt hat
In Anbetracht der dargelegten Punkte beschließt der Gemeinderat nach Beratung einstimmig :
- BESCHLIESST den folgenden Vorschlag
Versicherer : CNP ASSURANCES / SOFAXIS
Dauer des Vertrags : 4 Jahre ab dem 1.er Januar 2019
Regelung des Vertrags : Kapitalisierung
Vorankündigung Mitgliedschaft jährlich kündbar unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Bedienstete, die der CNRACL angehören :
Alle Risiken mit einer Franchise von 10 Tagen pro Ausfall bei gewöhnlicher Krankheit: 5.80 %
Beamte oder Praktikanten, die nicht der CNRACL angehören, und nicht-beamtete öffentlich-rechtliche Bedienstete :
Alle Risiken mit einer Franchise von 10 Tagen bei gewöhnlicher Krankheit: 0.98 %
Da die Dienststellen des Centre de Gestion anstelle des Versicherers die vollständige Verwaltung des Versicherungsvertrags übernehmen, sind von jeder versicherten Körperschaft Verwaltungskosten an das Centre de Gestion zu entrichten. Diese Kosten belaufen sich auf 0,20 % der Lohnsumme der Gebietskörperschaft.
- AUTORISIERT Herrn Bürgermeister, dem vom Centre de Gestion de la Fonction Publique Territoriale de la Seine-Maritime vorgeschlagenen Gruppenvertrag ab dem 1. Januar 2010 beizutreten.er Januar 2019
- AUTORISIERT den Bürgermeister, die daraus resultierenden Vereinbarungen und alle diesbezüglichen Urkunden zu treffen und zu unterzeichnen
Nachdem die Tagesordnung erschöpft war, dankte der Bürgermeister allen anwesenden Mitgliedern und schloss die Sitzung um 22 Uhr.