29/05/2004
Jedes Jahr, wenn die schönen Tage wieder kommen und jeder seine Umgebung genießen möchte, beginnt das dissonante Konzert von Rasenmähern und anderen motorisierten Garten- und Heimwerkergeräten im Freien.
Der Respekt für die Umwelt und die Nachbarschaft setzt entsprechende Vorschriften voraus.
Die Verordnung der Präfektur vom 28. Mai 1990 legt die Zeiten fest, zu denen diese lärmenden Geräte benutzt werden dürfen:
An Werktagen von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 20:00 Uhr.
Samstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 19:00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen von 10 bis 12 Uhr.
Direction départementale des affaires sanitaires et sociales de la Seine Maritime (Direktion für Gesundheit und Soziales des Departements Seine Maritime).
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