Im zweitausendneunzehnten Jahr, am zwanzigsten Juli, um vierzehn Uhr dreißig Minuten, traf sich der ordnungsgemäß einberufene Gemeinderat zu einer öffentlichen Sitzung unter dem Vorsitz von Herrn Claude FERCHAL, Bürgermeister.
Anwesend waren Die Herren Claude Ferchal, Philippe Lefebvre, Denis Grout, Jean Pierre Boittout, Jean-Pierre Joubert
Damen Colette Gouyer, Françoise Gam
Anwesend waren nicht : Frau Christelle Weber
Herr Ludovic Patin
Herr Richard Dupont (Vollmacht für Frau Gouyer)
Herr Eric Lincot
Herr Michel Lecat (Vollmacht für Herrn Ferchal)
Herr David Petiton (Vollmacht für Herrn Grout)
Herr Vincent Varin
Datum der Einberufung : am 16. Juli 2018 Datum der Anzeige : am 16. Juli 2018
Da der Gemeinderat am Freitag, den 13. Juli 2018, nicht beschlussfähig war, wurde er gemäß dem Gesetz auf Freitag, den 20. Juli 2018, um 14.30 Uhr im Rathaus vertagt Artikel L. 2121-17 des Code Général des Collectivités Territoriales.
Tagesordnung :
- Annahme des Protokolls der vorangegangenen Sitzung
- Mitteilungen des Bürgermeisters
- Hauptauftragnehmervereinbarung: Arbeiten an der Kirche
- Kostenvoranschlag für die Tour des Sekretariatscomputers
- Beitritt 2018: Stiftung für das Kulturerbe
- Mitgliedschaft 2018: Seine-Maritime Attractivité
- Rückerstattung Orange
- Beitritt der Gebietskörperschaft zur obligatorischen vorherigen Schlichtung
- Bauauftrag: Flexible Brandschutzzisterne "Chemin des Frênes" (Eschenweg)
- Genehmigung der administrativen und buchhalterischen Auflösung des Syndicat Intercommunal du Collège Jean Cocteau d'Offranville (Gemeindeverband des Collège Jean Cocteau in Offranville)
Verabschiedung des Protokolls der vorherigen Sitzung
Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung, das jedem Mitglied des Gemeinderats vorab übermittelt wurde, wurde einstimmig angenommen, da es keine Anmerkungen gab.
Mitteilungen des Bürgermeisters
- Danksagungen:
- Herr Vincent Léonard, Generalregisseur der Pelléas-Filme, bedankte sich bei der Stadtverwaltung und den technischen Diensten für ihren Empfang und ihre Effizienz bei den Dreharbeiten zum Film "La première séance" von Justine Triet am Strand von Vasterival.
- Herr Bernard Bazille, Bürgermeister von Saint Aubin Sur Scie, dankte der Gemeinde für die Leihgabe von Material, die es ihnen ermöglichte, eine Ausstellung zu präsentieren.
- Diebstahl aus dem Baumstamm der Kirche
Der Bürgermeister informiert die Versammlung darüber, dass in der Kirche von Sainte Marguerite Sur Mer am 6. oder 7. Juli 2018, als das Gebäude für die Öffentlichkeit zugänglich war, ein Diebstahl verübt wurde. Die Tür des Opferstocks wurde aufgebrochen, um das von den Gläubigen zurückgelassene Geld zu stehlen. Bei der Gendarmeriebrigade in Offranville wurde eine Anzeige erstattet.
Hauptauftragnehmervereinbarung: Arbeiten an der Kirche
Der Bürgermeister erinnert die Versammlung daran, dass zwischen 1963 und 1997 Renovierungsarbeiten an der Kirche von Sainte Marguerite Sur Mer durchgeführt wurden (Rohbau, Dachdeckung, Beleuchtung und Heizung) und zwischen 2016 und 2017 (Sanierungsarbeiten am nördlichen Seitenschiff). Der Bürgermeister schlägt vor, Restaurierungsarbeiten im Inneren durchzuführen und die Bauleitung an Herrn Régis MARTIN, Chefarchitekt der Denkmalpflege, zu übertragen. Die Vereinbarung über die Bauaufsicht beläuft sich auf 4 693,00 € ohne MwSt. Diese Bauleitung umfasst im Einzelnen :
- AVP-Mission
- Mission PRO (Erstellung des Projekts und der Unterlagen für die Konsultation der Unternehmen)
- ACT-Mission - VISA (Unterstützung bei der Vergabe von Arbeitsverträgen - Visa für Pläne)
- DET-Mission (Leitung der Bauausführung: Ausführung der von den Unternehmen vorgelegten Situationen und Schriftsätze und Ausstellung der Bescheinigungen, die die Begleichung der Abschlagszahlungen und des Restbetrags der Bauarbeiten belegen.
- AOR-Mission(Unterstützung bei der Abnahme von Arbeiten)
Der vorläufige Betrag für die Arbeiten beläuft sich auf 38.000 Euro ohne Mehrwertsteuer.
Der Bürgermeister wies darauf hin, dass die Stadtverwaltung vom Département Seine-Maritime, der DRAC und der Stiftung für das Kulturerbe unterstützt werden kann.
Nach diesen Ausführungen beschließt der Gemeinderat nach Beratung einstimmig :
- VEREINBART die Unterzeichnung der Bauherrenvereinbarung mit Herrn Régis MARTIN, Chefarchitekt für historische Monumente, für einen Betrag ohne MwSt. von 4.693,00 €.
- BEANTRAGT eine möglichst hohe Subvention beim Département Seine-Maritime und bei der DRAC
- AUTORISIERT den Bürgermeister, eine Vereinbarung mit der Stiftung für das Kulturerbe zu unterzeichnen
- ERMÄCHTIGT den Bürgermeister, alle Dokumente und Mandate zu unterzeichnen, die mit der Transaktion zusammenhängen.
Kostenvoranschlag Tour des Computers im Sekretariat
Der Bürgermeister erklärt dem Gemeinderat, dass der Tower des Computers im Sekretariat des Rathauses ausgetauscht werden muss und erläutert die Angebote, die er für die gleiche Hardware erhalten hat (8 GB RAM-Tower und 1 T Festplatte):
- DVM für einen Betrag von 1.241,26 € ohne Datenübertragung
- ABIS für einen Betrag von 738.00 € ohne MwSt. mit Dateiübertragung
Der Gemeinderat, nach Anhörung dieser Ausführungen und nach Beratung :
- GENEHMIGT den Kostenvoranschlag von ABIS für die Lieferung eines Computerturms für 738,00 € (ohne MwSt.)
- ERMÄCHTIGT den Bürgermeister, alle damit zusammenhängenden Dokumente zu unterzeichnen
Beitritt 2018: Stiftung für das Kulturerbe
Der Bürgermeister erklärte den Mitgliedern des Gemeinderats, dass die Stiftung für das Kulturerbe dazu berufen sei, durch verschiedene Mäzenate bei der Finanzierung von Projekten zur Restaurierung des baulichen Kulturerbes zu helfen.
Diese Unterstützung erfolgt durch die Mitgliedschaft in der Stiftung für das Kulturerbe für einen jährlichen Betrag von 55 €:
Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :
- VEREINBART die Mitgliedschaft in der Stiftung für das Kulturerbe für einen jährlichen Betrag von 55 €.
- BESTÄTIGT den Bürgermeister, alle Dokumente zu unterzeichnen, die mit der Operation in Zusammenhang stehen.
Mitgliedschaft 2018: Seine-Maritime Attractivité
Gemäß dem neuen gesetzlichen Rahmen, der sich aus dem NOTRe-Gesetz ergibt, beabsichtigt das Departement Seine-Maritime, eine proaktive Politik zur Unterstützung der lokalen Entwicklung der Gebiete und ihrer touristischen Aktivitäten zu entwickeln. Das Departement hat die Gründung von "Seine-Maritime Attractivité" beschlossen, die aus der Fusion seiner drei Agenturen auf Departementsebene (Seine-Maritime Expansion, Comité Départemental du Tourisme und Agence Technique Départementale 76) hervorgegangen ist. Als ehemaliges Mitglied des ATD76 schlägt uns das Departement vor, Seine-Maritime Attractivité beizutreten.
Der Bürgermeister erklärte, dass die Satzung von Seine-Maritime Attractivité besagt, dass der Beitritt eines EPCI zur Vereinigung die individuelle Mitgliedschaft der Gemeinden nach sich zieht.
Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :
- BESCHLIESST Seine-Maritime Attractivité beizutreten
Rückerstattung Orange
Herr Bürgermeister informiert die Versammlung, dass nach dem Wechsel des Telefonanbieters. Orange hat der Gemeinde Sainte Marguerite Sur Mer den Betrag von 29,14 € und 8,86 € per Scheck zurückerstattet.
Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :
- VEREINBART die Rückerstattung der Beträge von 14 € und 8,86 € nach der Kündigung der Internet-Abonnements.
Beitritt der Gebietskörperschaft zur obligatorischen vorherigen Schlichtung (M.P.O.)
Der Bürgermeister erläutert den Mitgliedern des Gemeinderats, dass Artikel 5 des Gesetzes Nr. 2016-1547 vom 18. November 2016 versuchsweise und für eine Dauer von maximal vier Jahren ab dem Datum seiner Verkündung vorgesehen hat, dass streitige Klagen von Bediensteten gegen Handlungen, die ihre persönliche Situation betreffen, Gegenstand einer obligatorischen vorherigen Mediation sein können.
Das Dekret Nr. 2018-101 vom 16. Februar 2018 definiert die Kategorien von Entscheidungen, die Gegenstand einer obligatorischen vorherigen Schlichtung sein können, und legt die Regeln für die Organisation einer solchen obligatorischen vorherigen Schlichtung fest.
Streitigen Klagen von zivilen öffentlichen Bediensteten gegen die folgenden Verwaltungsentscheidungen geht somit eine obligatorische vorherige Schlichtung voraus:
- Ungünstige individuelle Verwaltungsentscheidungen bezüglich eines der im ersten Absatz von Artikel 20 des Gesetzes Nr. 83-634 vom 13. Juli 1983 genannten Gehaltsbestandteile (Gehalt, Ortszuschlag, Familienzuschlag und Prämien und Zulagen, die durch ein Gesetz oder eine Verordnung eingeführt wurden),
- Verweigerung der Abordnung, der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder des unbezahlten Urlaubs, die für Vertragsbedienstete in Artikel 15 (unbezahlter Urlaub zur Erziehung eines Kindes unter 8 Jahren, zur Pflege eines unterhaltsberechtigten Kindes, des Ehepartners, des PACS-Partners, eines Verwandten in aufsteigender Linie nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit oder mit einer Behinderung, die die Anwesenheit einer dritten Person erfordert, oder um dem Ehepartner oder dem PACS-Partner zu folgen), 17 (unbezahlter Urlaub aus persönlichen Gründen), 18 (unbezahlter Urlaub zur Unternehmensgründung) und 35-2 (Mobilitätsurlaub) des Dekrets Nr. 88-145 vom 15. Februar 1988,
- Ablehnende individuelle Verwaltungsentscheidungen über die Wiedereinstellung nach einer Abordnung, einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder einem Elternurlaub oder über die Wiederbeschäftigung eines Vertragsbediensteten nach einem Urlaub gemäß 2°,
- Ungünstige individuelle Verwaltungsentscheidungen über die Einstufung eines Bediensteten nach einem Aufstieg in eine höhere Besoldungsgruppe oder einem Wechsel der Beschäftigungsgruppe, der durch interne Beförderung erreicht wurde,
- Ungünstige individuelle Verwaltungsentscheidungen in Bezug auf die lebenslange Berufsausbildung,
- Ablehnende individuelle Verwaltungsentscheidungen über geeignete Maßnahmen, die von öffentlichen Arbeitgebern in Bezug auf behinderte Arbeitnehmer gemäß Artikel 6 des Gesetzes Nr. 83-634 vom 13. Juli 1983 ergriffen werden,
- Individuelle ablehnende Verwaltungsentscheidungen über die Anpassung der Arbeitsbedingungen von Beamten, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Aufgaben unter den in Artikel 1 genannten Bedingungen zu erfüllen.er des Dekrets Nr. 85-1054 vom 30. September 1985.
Im territorialen öffentlichen Dienst wurde die obligatorische vorherige Mediation einer Reihe von freiwilligen Verwaltungszentren für den territorialen öffentlichen Dienst übertragen.
Mit Ministerialerlass vom 2. März 2018 wurde die Bewerbung des Centre de Gestion de la Fonction Publique Territoriale de Seine-Maritime (CDG76) ausgewählt.
Da es sich um ein Experiment handelt, müssen die Gebietskörperschaften und öffentlichen Einrichtungen, die davon profitieren wollen, vor dem 1. Januar 2009 einen Beschluss fassen.er September 2018, um sich dieser obligatorischen vorherigen Mediation anzuschließen.
Der Gemeinderat, nach Anhörung der Ausführungen des Bürgermeisters, nach Beratung und einstimmig :
- BESCHLIESST, sich der obligatorischen vorherigen Schlichtung anzuschließen
- ERMÄCHTIGT den Bürgermeister, die Vereinbarung zu unterzeichnen und alle Entscheidungen zu treffen, die für die Umsetzung der Vereinbarung relevant sind.
Bauauftrag: Flexible Brandschutzzisterne "Chemin des Frênes" (Eschenweg)
Der Bürgermeister erläutert dem Gemeinderat das Ziel der Gemeinde, die Abdeckung des Brandrisikos in den nicht abgedeckten Gebieten zu verbessern. Drei Baugebiete "Résidence Bel Air, das Ende der Route de Saint Martin und der Chemin des Frênes" sind nicht abgedeckt. Die Gemeinde plant die Einrichtung von zwei unterirdischen Zisternen "Résidence Bel Air und Route de Saint Martin" und einer flexiblen, nicht unterirdischen Zisterne, wobei die gesamte Anlage eingezäunt werden soll. V3D CONCEPT unterbreitet einen Kostenvoranschlag für die Einrichtung einer flexiblen, nicht unterirdischen Zisterne "Chemin des Frênes" in Höhe von 1.800 € (ohne Mehrwertsteuer).
Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :
- NIMMT den Vorschlag des Bürgermeisters an
- ANNEHMT den Kostenvoranschlag von V3D CONCEPT für einen Betrag ohne MwSt. von 1.800 €.
- BESTÄTIGT den Bürgermeister, alle Dokumente zu unterzeichnen, die mit dieser Transaktion in Zusammenhang stehen.
Genehmigung der administrativen und buchhalterischen Auflösung des Syndicat Intercommunal du Collège Jean Cocteau d'Offranville (Gemeindeverband des Collège Jean Cocteau in Offranville)
Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat darüber, dass das im Oktober 2015 eingeführte Schema für die interkommunale Zusammenarbeit auf Departement-Ebene die Abschaffung der interkommunalen Syndikate vorsieht. Diese sollen daher aufgelöst werden.
Er erinnert daran, dass das Syndicat Intercommunal du collège Jean Cocteau, dessen Gründung durch Präfekturerlass vom 19. Dezember 1969 genehmigt wurde, 13 Gemeinden, darunter Sainte Marguerite Sur Mer, umfasst.
Der Bürgermeister erklärt, dass sich der Gewerkschaftsausschuss des Collège Jean Cocteau am 13. April 2018 für die administrative und buchhalterische Auflösung der besagten Gewerkschaft zu einem Datum ausgesprochen hat, das spätestens am 31. Dezember 2018 eintreten muss.
Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat, dass der Auflösungsbeschluss nur der erste Akt des tatsächlichen Verschwindens der Gewerkschaft ist.
Zu diesem Zeitpunkt muss sich nämlich jede der Mitgliedsgemeinden des Syndikats einstimmig auf die Modalitäten seiner Auflösung einigen.
Er verliest die Auflösungsmodalitäten, die vom Syndikatsausschuss bei seiner Sitzung am 13. April 2018 mit Beschluss Nr. 05 beschlossen wurden.
Er erklärt dem Gemeinderat, dass, falls keine einstimmige Einigung erzielt werden kann, ein Liquidator ernannt werden sollte, um die besagten Operationen durchzuführen.
GESTÜTZT auf den Code Général des Collectivités Territoriales (Allgemeines Gesetzbuch der Gebietskörperschaften),
GESTÜTZT auf den Präfekturerlass vom 19. Dezember 1969, mit dem das Syndicat Intercommunal du Collège jean Cocteau gegründet wurde,
GESTÜTZT auf den Präfekturerlass vom 16. Dezember 2016, der die Ausübung der Kompetenzen des Syndikats mit Wirkung vom 31. Juli 2017 beendet, wobei das Syndikat seine Rechtspersönlichkeit nur für die Zwecke seiner Auflösung beibehält.
IN DER ERWÄGUNG, dass jede Mitgliedsgemeinde des Syndikats einen Beschluss fassen muss, um die Modalitäten für die Auflösung des Syndikats zu beschließen und den diesbezüglichen Beschluss des Syndikats vom 13. April 2018 zu genehmigen,
IN ANBETRACHT der Vorlage der Modalitäten für die Verteilung der Aktiva und Passiva der Gewerkschaft,
Darüber hinaus wurde daran erinnert, dass das Auflösungsverfahren die Ernennung eines Liquidators vorsieht, wenn die Mitgliedsgemeinden des Syndikats keine einstimmige Einigung über die Auflösungsmodalitäten erzielen,
Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :
- NIMMT die Bedingungen für die Auflösung des Syndikats, wie sie in dem beigefügten Informationsdokument dargelegt sind, ZUR KENNTNIS und AKZEPTIERT sie,
- AUTORISIERT den Bürgermeister, alle Dokumente zu unterzeichnen, die für die Durchführung dieses Beschlusses notwendig sind
Nachdem die Tagesordnung erschöpft war, dankte der Bürgermeister allen anwesenden Mitgliedern und schloss die Sitzung um 16.00 Uhr.