03/03/2017

Protokoll der Sitzung des Gemeinderats

Sitzung vom 3. März 2017

Im Jahr zweitausendneunzehn kam der ordnungsgemäß einberufene Gemeinderat am dritten März um neunzehn Uhr unter dem Vorsitz von Herrn Claude FERCHAL, Bürgermeister, zu einer öffentlichen Sitzung zusammen.

Anwesend waren: Die Herren Claude Ferchal, Philippe Lefebvre, Denis Grout, Vincent Varin, Jean Pierre Boittout, Jean Pierre Joubert, Eric Lincot, David Petiton, Richard Dupont,
Frau Françoise Gambs, Colette Gouyer, Sandrine Caron

Anwesend waren nicht anwesend : Frau Christelle Weber

                            Herr Ludovic Patin (Vollmacht für Herrn Ferchal)

                            Herr Michel Lecat

Herr Vincent Varin wurde zum Sitzungssekretär gewählt.

 

Datum der Einberufung: 24. Februar 2017

Aushangdatum: 24. Februar 2017

 

  

Tagesordnung :

   

  • Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung
  • Mitteilungen des Bürgermeisters
  • Mitteilungen der Delegierten
  • Opposition gegen die Übertragung der Städtebaukompetenz an die Communauté d'Agglomération "Dieppe-Maritime".
  • Debatte über den Wechsel des Anbieters bezüglich der Stadtplanungsdokumente
  • Leistung der Strandaufsicht Saison 2017
  • Fortsetzung der Sanierungsarbeiten an der Kirche: 2ème Tranche
  • Restaurierung des Daches der Strandüberdachung
  • Vereinbarung Strandrestaurant 2017-2020
  • Mahlzeit der Ehemaligen
  • Annahme eines Schecks: Versicherungsrückzahlung
  • Änderung der Entschädigungsregelung: Verwaltungsdienst
  • Mitgliedsbeitrag 2017: Stiftung für das Kulturerbe
  • Tarif Vermietung Kantine 2016-2017  

    Annahme des Protokolls der vorherigen Sitzung

     

    Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung, das jedem Mitglied des Gemeinderats vorab übermittelt wurde, wurde einstimmig angenommen, da es keine Anmerkungen gab.

     

    Mitteilungen des Bürgermeisters

     

    • 19. August 1942 : Der Bürgermeister berichtet der Versammlung, dass eine von der "Commando Vétérans Association" finanzierte Gedenktafel auf dem Place du 4ème Kommando zu Ehren von Hauptmann Patrick PORTEOUS, der das Victoria Cross erhalten hat, während seiner Aktion mit dem 4.ème Kommando.

      Für den 75ème Geburtstag plant die Gemeinde Sainte Marguerite Sur Mer in Zusammenarbeit mit dem Verein "Je me souviens" vom 12. bis 21. August eine Ausstellung im Saal des Point de Rencontre.

       

    • Plan Communal de Sauvegarde : Der Plan Communal de Sauvegarde ist ein Instrument zur Unterstützung des Krisenmanagements.

      Der Plan Communal de Sauvegarde beschreibt die Mittel, die für den Empfang der Warnung bereitgestellt werden, die organisatorischen Maßnahmen, die zur Information und Alarmierung der Bevölkerung eingesetzt werden können, sowie die wichtigsten Aufgaben, die im Krisenfall zu erfüllen sind. Er listet die in der Gemeinde verfügbaren personellen und materiellen Mittel auf, um die Bevölkerung zu begleiten und zu unterstützen. Die Gemeinde hat die gefährdeten Personen erfasst. Der Plan Communal de Sauvegarde neigt sich dem Ende zu. Eine Präsentation für die Gemeinderäte ist für Freitag, den 7. April 2017, um 18 Uhr in Anwesenheit von Frau Sonia HOUZARD, Syndicat des bassins versants Saâne, Vienne et Scie, vorgesehen.

       

    • Druckerhöhungsstation : Nachdem Herr Jean-Pierre BOITTOUT in der letzten Gemeinderatssitzung Fragen zur Sicherheit gestellt hatte, informierte der Bürgermeister die Versammlung darüber, dass ein Brief von VEOLIA Eau im Rathaus eingetroffen ist. In diesem Schreiben heißt es, dass alle Zugänge zur Druckerhöhungsanlage und zu den Tanks in Sainte Marguerite Sur Mer verriegelt sind. Diese Anlage verfügt außerdem über Einbruchmelder, die tagsüber mit den Büros und außerhalb der Arbeitszeiten mit dem Bereitschaftsdienst verbunden sind. Diese Systeme zeigen an, ob ein Eindringling in die Anlage eingedrungen ist oder ob eine Zugangsluke zum Wasser geöffnet wurde.

       

    • Danksagung : Der Bürgermeister berichtet über die Danksagungen von :
  • Frau Monique BOSSE für das Weihnachtspaket und das Weihnachtskonzert  

    Mitteilungen der Delegierten

     

    • Syndicat des Bassins Versants Saâne, Vienne et Scie (Flussgebietsverband Saâne, Vienne und Säge) Herr Jean Pierre BOITTOUT, Delegierter des Syndicat des Bassins Versants Saâne, Vienne et Scie, berichtet, dass am Donnerstag, den 9. Februar 2017, eine Sitzung stattgefunden hat. Auf der Tagesordnung dieses Treffens standen die Einweihung und Präsentation des Messnetzes in Bacqueville und der Hochwassermarken an der Scie in Auffay.

       

    • Grün- und Blaukartierung : Im Rahmen des grünen und blauen Rahmens wird die Erfassung von Tümpeln initiiert, um eventuell eine Unterstützung für die Restaurierung dieser Tümpel zu erhalten. Der Bürgermeister wird die Kontaktdaten der Eigentümer von Grundstücken, auf denen ein Teich erfasst ist, mitteilen. Die zuständigen Stellen von Dieppe-Maritime werden sich mit den Betroffenen in Verbindung setzen.

       

       

      Opposition gegen die Übertragung der Städtebaukompetenz an die Communauté d'Agglomération "Dieppe-Maritime".

       

Das Gesetz Nr. 2014-366 vom 24. März 2014 für den Zugang zu Wohnraum und zu einem renovierten Urbanismus (ALUR) sieht in Artikel 136 vor, dass die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Gesetzes bestehende Gemeinde- oder Stadtgemeinschaft (Communauté de Communes) oder Agglomerationsgemeinschaft (Communauté d'Agglomération), oder die nach dem Datum der Veröffentlichung desselben Gesetzes gegründete oder aus einer Fusion hervorgegangene Gemeinde, die nicht für einen lokalen Stadtplan, ein Stadtplanungsdokument anstelle eines solchen oder eine Carte Communale zuständig ist, dies am Tag nach Ablauf einer Frist von drei Jahren ab der Veröffentlichung des genannten Gesetzes wird.

Die Gemeinden können sich jedoch der Umsetzung der Bestimmung zur automatischen Übertragung der Zuständigkeit für die Stadtplanung widersetzen, wenn innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der Dreijahresfrist "mindestens 25 % der Gemeinden, die mindestens 20 % der Bevölkerung repräsentieren, sich dagegen aussprechen".

 

Der Gemeinderat, eNach den Ausführungen des Bürgermeisters, nach Aussprache und Beratung, einstimmig :

 

  • Die Zuständigkeit für die Stadtplanung, die es den Gemeinden und Gemeinderäten ermöglicht, die Gestaltung ihres Lebensraums frei zu bestimmen, sollte nicht auf eine interkommunale Ebene übertragen werden, sondern auf lokale Besonderheiten, besondere Ziele und Formen, die von einer Gemeinde zur anderen unterschiedlich sein können; 
  • ERINNERT daran, dass der Gemeindeverband als ein intelligenter Raum der Zusammenarbeit verstanden werden muss, der aus dem Willen der Bürgermeister hervorgegangen ist ;

 

  • BEKRÄFTIGT, dass die Communauté d'Agglomération - die keine Gebietskörperschaft im Sinne der Verfassung ist - nur als Instrument im Dienste der ihr angehörenden Gemeinden legitim ist. Der Grad einer effizienten interkommunalen Zusammenarbeit muss überlegt, diskutiert und an den lokalen Kontext angepasst werden und lässt sich weder willkürlich verordnen noch autoritär durchsetzen;

 

  • BESCHLIESST dementsprechend, den Widerstand gegen die Übertragung der Zuständigkeit für Stadtplanung an die Communauté d'Agglomération "Dieppe-Maritime" zu genehmigen.

 

Debatte über den Wechsel des Anbieters bezüglich der Stadtplanungsdokumente

 

Der Bürgermeister erklärt den Mitgliedern des Gemeinderats, dass die Gemeinde Sainte Marguerite Sur Mer angesichts des Rückzugs der staatlichen Stellen auf die Bearbeitung von Akten im Zusammenhang mit der Anwendung des Bodenrechts (Application du Droit des Sols - ADS) mit Beschluss Nr. 2015-015 vom 27. März 2015 beschlossen hat, die Bearbeitung von Genehmigungen, Erklärungen und Zertifikaten für die operative Stadtplanung dem Dienst der Stadt Dieppe anzuvertrauen. Der Bürgermeister unterzeichnete eine entsprechende Vereinbarung und alle damit zusammenhängenden Urkunden.

 

In diesem Rahmen hat die Communauté d'Agglomération "Dieppe-Maritime" ihre Dienste den Gemeinden Offranville, Varengeville sur Mer, Tourville Sur Arques, Rouxmesnil-Bouteilles und Hautot Sur Mer zur Verfügung gestellt und seit dem 1. Januar 2009 ist die Gemeinde Dieppe-Maritime in der Lage, ihre Dienste anzubieten.er Januar 2017 die Gemeinde Sauqueville, um deren Stadtplanungsdokumente anstelle der DDTM, die sich zurückgezogen hat, zu prüfen.

Die oben genannten Gemeinden haben der Communauté d'Agglomération "Dieppe-Maritime" mitgeteilt, dass sie mit der erbrachten Dienstleistung zufrieden sind und vor allem nicht verstehen würden, wenn sie diese Aufgabe an eine benachbarte Körperschaft abgeben müssten und dass dies natürlich zur Rolle der Communauté d'Agglomération gehöre.

 

Die Communauté d'Agglomération "Dieppe-Maritime" erwägt, diesen Dienst dauerhaft einzurichten, aber logischerweise müssten alle Gemeinden der Communauté d'Agglomération diesem Dienst beitreten.

 

Der Bürgermeister berichtet über die Kosten für die Dienstleistung der Communauté d'Agglomération "Dieppe-Maritime": 1 € pro Einwohner und 55 € pro Akte.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass die vorliegende Vereinbarung mit der Stadt Dieppe zu jedem Jahrestag von einer der beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden kann, ohne dass die Kosten für den Betrieb des Dienstes für das laufende Jahr in Frage gestellt werden können; wäre dies der Fall, würden die Kosten für das gesamte Jahr fällig.

 

Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :

 

  • BESCHLIESST ihre Entscheidung auf den nächsten Gemeinderat zu verschieben
  • ANFORDERUNG dem Bürgermeister, sich die Mustervereinbarung von Dieppe-Maritime zu besorgen. Leistung der Strandwache Saison 2017

     

    Der Bürgermeister informiert die Mitglieder des Gemeinderats darüber, dass der Service Départemental d'Incendie et de secours die Strandüberwachung für die Sommersaison 2017 verlängert. Die Strandüberwachung für das Jahr 2016 belief sich auf 10.208,70 €.

     

    Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :

     

  • BESCHLIESST, die Überwachung des Strandes für die Saison 2017 durch den Service Départemental d'Incendie et de Secours für den Zeitraum von Samstag, den 8. Juli bis Sonntag, den 20. August 2017, also 44 Tage, für einen geschätzten Betrag von 10745,52 € zu verlängern.
  • BESTÄTIGT den Bürgermeister, alle Dokumente zu unterzeichnen, die mit der Durchführung dieser Operation zusammenhängen.  

    Fortsetzung der Sanierungsarbeiten an der Kirche: 2ème Tranche

     

    Im allgemeinen Rahmen des Sanierungsprojekts der Kirche von Sainte Marguerite Sur Mer und nach einer ersten Phase der Sanierungsarbeiten ist es unsere Aufgabe, die zweite Phase der Außensanierung des nördlichen Seitenschiffs in Angriff zu nehmen.

    Der Bürgermeister schlägt einen Kostenvoranschlag von NORMANDIE RENOVATION für einen Betrag von 15 428.38 € inkl. MwSt. vor.

     

    Der Gemeinderat, nach Anhörung dieser Ausführungen und nach Beratung, einstimmig :

     

  • ACCEPTE den Kostenvoranschlag von NORMANDIE RENOVATION in Höhe von 15 428,38 € inkl. MwSt.
  • ERSUCHT eine möglichst hohe Subvention beim Département und der DRAC
  • DONNE alle Vollmachten an den Bürgermeister, um die damit verbundenen Dokumente zu unterzeichnen. Restaurierung des Daches der Strandüberdachung

     

    Der Bürgermeister erklärt der Versammlung, dass die Gemeinde von der Person, die das Strandrestaurant betreibt, gebeten wurde, das Dach der Strandhütte, die ihr zur Verfügung gestellt wurde, zu erneuern.

     

    Derzeit besteht das Dach aus Holz und bei Windstößen und Regen kommt es zu Undichtigkeiten. Es empfiehlt sich, für die Saison 2017 die Erneuerung des Dachs der Strandüberdachung im gleichen Stil wie die Strandkabinen zu planen. Der Bürgermeister schlägt einen Kostenvoranschlag der SARL DROUET-PICARD für 10.626 € (ohne MwSt.) vor.

     

    Der Gemeinderat nach Beratung einstimmig :

     

  • AKZEPTIERT den von SARL DROUET-PICARD vorgeschlagenen Kostenvoranschlag für einen Betrag ohne MwSt. von 10626 €.
  • CHARGE den Bürgermeister, alle damit verbundenen Dokumente zu unterzeichnen. Vereinbarung Strandrestaurant 2017-2020

     

    Die Miete besteht aus einer Grundmiete, einer Investitionsbeteiligung, die zusammen jedes Jahr um 3 % erhöht wird, und einer Pauschale für den Stromverbrauch.

     

    Die zuvor mit Frau Valérie FRANCOIS unterzeichnete Vereinbarung beinhaltete eine Investitionsbeteiligung für die Strandüberdachung bis 2019.

     

    Da für 2017 Dachabdichtungsarbeiten in Höhe von 10.626 €uro (ohne MwSt.) geplant sind, wird vereinbart, dass sich Frau Charlotte WADOUX, die neue Verwalterin des Ortes, mit 50 %, also 5.313 €uro, an dieser Investition beteiligen wird. Der Zeitplan hätte über 9 Jahre von 2017 bis 2025 gestaffelt werden sollen. Frau Charlotte Wadoux bittet darum, die Laufzeiten auf 6 Jahre ab 2020 zu verkürzen, um die verbleibenden Laufzeiten nicht auf die erste Beteiligung aufzuschlagen.

     

    Es wird daher beschlossen, dass der Betrag von 5.313 €uros über 6 Jahre gestaffelt wird, d.h. 1.062 €uros pro Jahr, d.h. 212,52 €uros pro Monat ab dem Jahr 2020, erhöht um 3 jedes Jahr.

     

    Zu diesem Zeitpunkt beträgt die monatliche Miete :

     

  1. Aktueller indexierter Mietpreis: 562.52 €.
  2. Teilnahme 1er indexierte Investition : - 186.41 €
  3. Teilnahme 2ème Investition: + 212.52 €
  4. Pauschale für Strom: + 300.00 €.

                                                           —————————-

                     Soit...................... 888.63 €.

 

Jedes Jahr vom 15. April bis zum 30. April und vom 30. September bis zum 15. Oktober kostenlos und vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.er Mai bis 30. September in Form von monatlichen Mieten, die jeweils am Monatsende zu zahlen sind.

 

Die Gemeinde Sainte Marguerite Sur Mer vermietet und stellt Frau Charlotte WADOUX, die das Angebot annimmt, für drei Jahre ein Lokal am Strand von Sainte Marguerite Sur Mer zur Verfügung, das als Küche genutzt wird, sowie einen Strandunterstand, der als Restaurantbereich dient, um eine Schnellrestaurant-Tätigkeit auszuüben.  

 

Die Gemeinde Sainte Marguerite Sur Mer erhält eine Gebühr von 514,80 €uro pro Monat für das Jahr 2017 mit einem Aufschlag von 3 % jedes Jahr gemäß der Präambel, im Falle einer Verlängerung beträgt die monatliche Miete für das Jahr 2020 588,63 €uro.

 

Diese Vereinbarung wird für einen Zeitraum von drei Jahren abgeschlossen und stillschweigend um zwei gleiche Zeiträume von drei Jahren verlängert.

 

Diese kann per Einschreiben mit Rückschein zu jedem Fälligkeitstermin unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.

 

Neben der Miete wurde für den Stromverbrauch ein Pauschalbetrag von 1.500 € vereinbart, der in 5 Monatsraten von 300 € zusätzlich zur Miete zu zahlen ist und jährlich angepasst werden kann.

 

Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :

 

  • VEREINBART, die dreijährige Vereinbarung mit den von Frau Charlotte WADOUX akzeptierten Modalitäten zu unterzeichnen
  • ERTEILT dem Bürgermeister die Vollmacht, die Vereinbarung zu unterzeichnen. Mahlzeit der Ehemaligen

     

    Wie üblich werden die Senioren ab 65 Jahren am 12. März 2017 eingeladen, um gemeinsam das traditionelle Essen der alten Menschen zu genießen.

    Das Essen wird unter dem Motto "Die Disco-Jahre" stehen.

     

    Die Zubereitung wird dem Restaurant de l'Ailly für ein Menü zu 40 € pro Person anvertraut.

     

    Der Gemeinderat, nach Anhörung der Ausführungen des Bürgermeisters, nach Beratung und einstimmig :

     

  • AKZEPTIERT die Organisation des Essens der Älteren am 12. März 2017 Annahme eines Schecks: Versicherungsrückzahlung

     

    Der Bürgermeister informiert die Mitglieder des Gemeinderats, dass die Versicherung GROUPAMA nach dem Schaden am Holzkessel der Salle du Point de Rencontre infolge der Lieferung von Holzpellets durch den Lieferanten "Chaleur Nature" 1.393,56 €, den Rechnungsbetrag für die Reparatur, erstattet. Der Gemeinderat wird aufgefordert, über die Annahme des Schecks zu entscheiden.

     

    Der Gemeinderat, nach Anhörung der Ausführungen des Bürgermeisters, nach Beratung und einstimmig :

     

  • BESCHLIESST den Scheck in Höhe von 1 393.56 € der Versicherung GROUPAMA anzunehmen Änderung der Entschädigungsregelung: Verwaltungsdienst

     

    GESTÜTZT auf das geänderte Gesetz Nr. 83-634 vom 13. Juli 1983 über die Rechte und Pflichten von Beamten, insbesondere Artikel 20,

     

    GESTÜTZT auf das Gesetz Nr. 84-53 vom 26. Januar 1984 in seiner geänderten Fassung zur Regelung des territorialen öffentlichen Dienstes, insbesondere auf Artikel 88,

     

    GESTÜTZT auf das geänderte Dekret Nr. 91-875 vom 6. September 1991 zur Durchführung des ersten Absatzes von Artikel 88 des Gesetzes Nr. 84-53 vom 26. Januar 1984 zur Festlegung von Statutsbestimmungen für den öffentlichen Dienst auf territorialer Ebene,

     

    gestützt auf das Dekret Nr. 2014-513 vom 20. Mai 2014 zur Einführung des RIFSEEP in der öffentlichen Verwaltung des Staates,

     

    GESTÜTZT auf die Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses vom 9. Dezember 2016,

     

    Der Bürgermeister erinnert den Gemeinderat daran, dass die für den öffentlichen Dienst des Staates eingeführte neue Entschädigungsregelung unter Berücksichtigung von Funktionen, Erschwernissen, Fachwissen und beruflichem Engagement (RIFSEEP) auf den territorialen öffentlichen Dienst übertragbar ist.

     

    Er besteht aus :

     

  • Eine Zulage, die an Funktionen, Erschwernisse und Fachwissen gebunden ist (IFSE)
  • Eventuell eine Zusatzentschädigung, die das berufliche Engagement und die Art der Dienstleistung berücksichtigt Der RIFSEEP ersetzt alle zuvor gezahlten Prämien oder Zulagen außer jenen, für die eine Beibehaltung ausdrücklich vorgesehen ist.

     

    Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :

                                                                

  • BESCHLIESST Artikel 1 Es wird beschlossen, die Funktions-, Erschwernis- und Sachleistungszulage sowie die Zusatzentschädigung einzuführen.

     

    Artikel 2 IFSE: Die IFSE kann an Beamte auf Probe und an Beamte auf Lebenszeit gezahlt werden. Seine Auszahlung erfolgt monatlich

     

    Artikel 3 : Jeder betroffene Beschäftigungsrahmen wird in Funktionsgruppen eingeteilt, denen Höchstbeträge entsprechen.

     

Funktionsgruppe für den Beschäftigungsrahmen der Verwaltungsassistenten

Funktionsgruppe

Jobs

Jährlicher Betrag Obergrenzen IFSE

Gruppe 1 Einrahmung

Besondere Erschwernisse

-Sekretärin des Rathauses

Regisseur

11 340

Gruppe 2 -Assistent

Empfangsmitarbeiter

10 800

 

Die IFSE kann in Abhängigkeit von der Berufserfahrung angepasst werden.

 

Artikel 4 Die in Artikel 2 genannten Bediensteten erhalten außerdem eine zusätzliche Vergütung, die das berufliche Engagement und die Art der Dienstleistung berücksichtigt. Dieser Zusatzbetrag liegt zwischen 0 und 100 % eines Höchstbetrags. Sie wird jährlich in einem oder zwei Teilbeträgen gezahlt.

 

Jeder betroffene Beschäftigungsbereich wird in Funktionsgruppen eingeteilt, denen folgende Höchstbeträge entsprechen

 

Funktionsgruppe für den Beschäftigungsrahmen der Verwaltungsassistenten

Funktionsgruppe

Jobs

Jährlicher Betrag Obergrenzen CIA

Gruppe 1 Einrahmung

Besondere Erschwernisse

-Sekretärin des Rathauses

Regisseur

1 134

Gruppe 2 -Assistent

Empfangsmitarbeiter

1 080

 

Artikel 5 : Die Gewährung der IFSE und der Zusatzentschädigung erfolgt durch einen individuellen Erlass des Bürgermeisters, der die individuellen Beträge festlegt. Für den Staat besteht jeder Teil der Prämie aus einem Grundbetrag, der im Rahmen der durch Ministerialerlass präzisierten Obergrenzen individuell angepasst werden kann. Die für die Bediensteten der Gebietskörperschaft geltenden Beträge werden im Rahmen dieser Obergrenzen festgelegt

 

Artikel 6 Die IFSE und die Zusatzvergütung werden während des folgenden Urlaubszeitraums weitergezahlt:

  • Jahresurlaub, Mutterschafts- und VaterschaftsurlaubBei Beurlaubung wegen ordentlicher Krankheit (einschließlich Dienstunfällen) folgen die IFSE und die Zusatzentschädigung dem Schicksal des Gehalts.Bei Beurlaubung wegen langer Krankheit, langer Dauer und schwerer Krankheit: Die Zahlung des IFSE und der Zusatzentschädigung wird ausgesetzt.

     

    Artikel 7 : Der RIFSEEP und die Zusatzentschädigung werden automatisch angepasst, wenn die Beträge, Sätze oder Referenzkörper durch einen Gesetzestext aufgewertet oder geändert werden.

     

    Artikel 8 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.er März 2017 und hebt die vorherigen Beschlüsse über die Entschädigungsregelung für das Verwaltungspersonal auf.

     

    Artikel 9 Wenn die Zulage durch eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen gekürzt oder gestrichen wird, wird der Betrag der Zulage, den die betroffenen Mitarbeiter nach den vorherigen Bestimmungen erhalten haben, beibehalten.

     

    Artikel 10 : Die entsprechenden Ausgaben werden in Kapitel 012 Artikel 6411 des Haushaltsplans verbucht.

     

    Mitgliedsbeitrag 2017: Stiftung für das Kulturerbe

     

    Der Bürgermeister erklärte, dass die Fondation du Patrimoine dazu berufen sei, bei der Finanzierung von Projekten zur Restaurierung des baulichen Erbes durch verschiedene Mäzenate zu helfen. Diese Hilfe wird durch die Mitgliedschaft in der Fondation du Patrimoine für einen jährlichen Betrag von 55 € geleistet.

     

    Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :

     

  • VEREINBART den Beitritt zur Stiftung für das Kulturerbe für einen Betrag von 55 €.
  • BESTÄTIGT den Bürgermeister, die damit verbundenen Dokumente zu unterzeichnen Tarif Vermietung Kantine 2016-2017

     

    Der Bürgermeister erklärt den Mitgliedern des Gemeinderats, dass der Tarif für die Vermietung des Saals des Treffpunkts und der Kantine an das SIVOS LQSASM für das Jahr 2016-2017 festgelegt werden muss.

     

    Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :

     

  • FESTET den Betrag für die Miete des Saals des Treffpunkts und der Kantine an das SIVOS L.Q.SA.SM für das Jahr 2016-2017 auf 3 350 €. 

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