Protokoll der Sitzung des Gemeinderats

Sitzung am 4. Oktober 2019

IM PDF-FORMAT HERUNTERLADEN 

Im Jahr zweitausendneunzehn, am vierzehnten Oktober um neunzehn Uhr, trat der ordnungsgemäß einberufene Gemeinderat unter dem Vorsitz von Herrn Claude FERCHAL, Bürgermeister, zu einer öffentlichen Sitzung zusammen.

 

Anwesend waren Die Herren Claude Ferchal, Philippe Lefebvre, Denis Grout, Jean Pierre Boittout, Jean-Pierre Joubert

 Damen Colette Gouyer, Françoise Gambs, Christelle WEBER

 

Anwesend waren nicht : Herr Richard Dupont (Vollmacht für Frau Gouyer)

                            Herr David Petiton

                            Herr Ludovic Patin

                            Herr Eric Lincot   

    Herr Vincent Varin

                                                                         

Frau Christelle Weber wurde zur Sitzungssekretärin gewählt.

 

Datum der Einberufung : am 24. September 2019                     Datum der Anzeige : am 26. September 2019

 

 

 

Tagesordnung :

 

 

  • Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung
  • Mitteilungen des Bürgermeisters
  • Wiederaufnahme des Verfahrens zur Ausarbeitung des lokalen Stadtentwicklungsplans der Gemeinde Sainte Marguerite Sur Mer im Hinblick auf eine neue Entscheidung
  • Satzungsänderung 2020 des SDE76
  • Instandsetzungsarbeiten an der Buhne Nr. 1 und der Längsmauer des Strandes
  • Projet de parc éolien sur le territoire de la Commune de Ambrumesnil - Avis du Conseil Municipal pour l'enquête publique (Windparkprojekt auf dem Gebiet der Gemeinde Ambrumesnil - Stellungnahme des Gemeinderats zur öffentlichen Anhörung)
  • Don
  • Akzeptieren eines Schecks
  • Kostenvoranschlag über die Lieferung und Aufstellung eines Saugpfostens
  • Umsetzung der Arbeitszeitgestaltung und -verkürzung (ARTT)
  • Umsetzung des Solidaritätstages
  • Modalitäten der Einführung des Zeitsparkontos (C.E.T.)
  • Einführung einer Zulage für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft für Mitarbeiter im technischen Bereich
  • Weihnachtspakete 2019
  • Weihnachtskonzert 2019
  • Kinderweihnachten 2019

 

 

Verabschiedung des Protokolls der vorherigen Sitzung

 

Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung, das jedem Mitglied des Gemeinderats vorab übermittelt wurde, wurde einstimmig angenommen, da es keine Anmerkungen gab.

 

Mitteilungen des Bürgermeisters

 

  • Erweiterung des besonderen Interventionsplans :

 

Der Plan particulier d'intervention (PPI) ist ein staatliches Instrument zum Schutz von Personen, Gütern und der Umwelt und zur Bewältigung der besonderen Risiken, die mit der Existenz einer Industrieanlage verbunden sind. Sollte es zu einem nuklearen Ereignis kommen, das Auswirkungen außerhalb der Anlage haben könnte, würde der Präfekt die Leitung der Maßnahmen übernehmen und sich auf diesen Plan stützen. Der Geltungsbereich der besonderen Interventionspläne (PPI) um die Kernkraftwerke ist von 10 km auf 20 km ausgeweitet worden. Die Gemeinde ist Teil des PPI. Als Präventivmaßnahme erhalten die Einwohner der Gemeinde einen Gutschein, um Jodtabletten in einer Apotheke abzuholen. Diese Jodtabletten sind für den Gebrauch unter außergewöhnlichen Umständen bestimmt und dürfen nur auf Aufforderung des Präfekten eingenommen werden.

 

  • Termine zum Vormerken :

 

  • 26. und 27. Oktober 2019 : Theater " Das Testament des Vaters LELEU " - Bauernfarce von Roger Martin du Gard - Briefkastenverteilung
  • 6. Dezember 2019 : nächster Gemeinderat

 

 

  • Offshore-Windkraftanlagen Dieppe Le Tréport :

 

  • Baubeginn: Anfang 2022 für eine Dauer von 22 bis 24 Monaten
  • Fertigstellung: Ende 2023
  • Dauer des Offshore-Windparks: 25 Jahre
  • 62 Windräder mit 210 m Länge
  • Die Leistung jeder Windturbine: 8MW
  • Fläche des Ausschreibungsgebiets: 82.4 Km².
  • Gesamtleistung: 496MW
  • 850.000 Menschen werden durch den Offshore-Windpark mit Strom versorgt.
  • Verteilung der Offshore-Windsteuer: An die Küstengemeinden, von denen aus die Anlagen innerhalb von 12 Seemeilen sichtbar sind - Erste Jahreszahlung im Jahr nach der Inbetriebnahme des Parks

 

  • Brief von Abbé Paillette :

 

Der Bürgermeister teilt dem Gemeinderat einen Brief von Herrn Abbé Paillette mit, in dem er sich für die Treffen rund um die Arbeiten an der Kirche, die Mahlzeiten der alten Menschen, die Neujahrsgrüße des Bürgermeisters und die verschiedenen Austausche im Dienste der Bevölkerung im Rahmen der jeweiligen Aufgaben bedankt.

Seit dem 2. September ist Abbé Paillette im Pfarrhaus von Yerville eingezogen und bereit, seine Mission als Priester fortzusetzen.

 

  • Danksagungen:

 

Der Bürgermeister berichtet über die Danksagungen von :

  • dem Verein MARAKANA für die Zahlung des Zuschusses und die Bereitstellung des Raumes des Treffpunkts
  • der Association Canine Territoriale de la Seine-Maritime für das Ausleihen von Material während der Hundeausstellung in Quiberville

 

 

 

Wiederaufnahme des Verfahrens zur Ausarbeitung des lokalen Stadtentwicklungsplans der Gemeinde Sainte Marguerite Sur Mer im Hinblick auf eine neue Entscheidung

 

VU :

 

  • Der Beschluss Nr. 87/2005 vom 14. Oktober 2005 über die Einführung eines Entwurfs für einen lokalen Stadtentwicklungsplan
  • Beschluss Nr. 052/2006 vom 9. Juni 2006, der die Ziele der Gemeinde und die Liste der beteiligten öffentlichen Personen festlegt
  • Beschluss Nr. 52/2009 vom 9. Oktober 2009, in dem die allgemeinen Leitlinien des Entwurfs für nachhaltige Entwicklung und Raumplanung (PADD) diskutiert wurden.
  • Der Beschluss Nr. 2013/032 vom 12. Juli, mit dem der lokale Stadtentwicklungsplan beschlossen und die Bilanz der Konzertierung gezogen wurde.
  • Den Beschluss Nr. 2015/043 vom 27. November 2015 über die Übernahme des Gemeindeentwurfs des beschlossenen lokalen Stadtentwicklungsplans und dessen Aktualisierung durch EUCLYD EUROTOP hinsichtlich der Daten und des regulatorischen Kontexts.
  • Beschluss Nr. 2017/038 vom 4. August 2018, in dem während der Sitzung über die neuen allgemeinen Leitlinien des Entwurfs für nachhaltige Entwicklung und Raumplanung (PADD) diskutiert wurde.
  • Beschluss Nr. 201//053 vom 20. Oktober 2017, mit dem die Bilanz der Konzertierung gezogen und der lokale Stadtentwicklungsplan verabschiedet wurde.
  • Die Stellungnahmen der assoziierten öffentlichen Personen :

Ä Positive Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Seine-Maritime vom 6. Februar 2018.

Ä Stellungnahme ohne Anmerkungen des Ministère de la Transition Ecologique et Solidaire (Ministerium für den ökologischen und solidarischen Übergang)

Ä Positive Stellungnahme des Comité Régional de la Conchyliculture Normandie/Mer du Nord vom 21. November 2017

Ä Positive Stellungnahme des Pays Dieppois Terroir de Caux vom 21. Februar 2018

Ä Positive Stellungnahme der IHK Rouen Métropole vom 9. Februar 2018

Ä Positive Stellungnahme der Communauté d'Agglomération "Dieppe-Maritime" vom 20. Februar 2018

Ä Positive Stellungnahme der MRAe vom 15. Februar 2018 empfiehlt, dass die Ausarbeitung des PLU zum Anlass genommen werden sollte, den Rückgang der Küstenlinie, der durch die Auswirkungen des Klimawandels verstärkt wird, zu berücksichtigen.

Ä Positive Stellungnahme mit Vorbehalten der Direction Départementale des Territoires et de la Mer vom 20. Februar 2018.

  • Die Stellungnahme des Untersuchungsbeauftragten vom 14. September 2018
  • Der Beschluss Nr. 2018/027 vom 28. September 2018, mit dem der Entwurf des lokalen Stadtentwicklungsplans genehmigt wurde.
  • Der Beschluss Nr. 2019/006 vom 1.er März 2019 über die Rücknahme des Beschlusses zur Genehmigung des Entwurfs des Plu vom 28/09/2018

 

Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat :

 

  • dass es für die Durchführung dieser Änderungen angebracht erscheint, das Erarbeitungsverfahren im Hinblick auf eine neue Entscheidung über den Entwurf des lokalen Städtebauplans wieder aufzunehmen
  • Dass diese Vorgehensweise es nicht erforderlich macht, neue Ziele festzulegen, die diesem Verfahren zugewiesen werden, und dass die Ziele, die durch den Beschluss vom 4. August 2017 zugewiesen wurden, bestehen bleiben.
  • Dass EUCLYD EUROTOP einen Kostenvoranschlag in Höhe von 5.250 € ohne MwSt. für die Wiederaufnahme des Entwurfs des lokalen Stadtentwicklungsplans vorgelegt hat.

 

Der Gemeinderat, nach Anhörung dieser Ausführungen und nach Beratung, einstimmig :

 

  • BEKRÄFTIGT die Wiederaufnahme der Phase der Ausarbeitung des Entwurfs des lokalen Stadtentwicklungsplans mit dem Ziel einer erneuten Entscheidung
  • BESCHLIESST, dass die ursprünglich im Beschluss vom 4. August 2017 zur Festlegung des LEP festgelegten Ziele nicht neu definiert, sondern lediglich angepasst werden müssen.
  • NIMMT den Kostenvoranschlag von EUCLYD EUROTOP für einen Betrag von 5.250 € (ohne MwSt.) an
  • ERTEILT dem Bürgermeister die Vollmacht, alle für diese Studie notwendigen Dokumente zu unterzeichnen.

 

Satzungsänderung 2020 des SDE 76

 

VU :

 

  • Der Beschluss 2019/06/21-04 des SDE76

 

CONSIDERANT :

 

  • Herr Bürgermeister stellt die am 21. Juni 2019 verabschiedete neue Satzung des Syndicat Départemental d'Energie de la Seine-Maritime - SDE76 vor, die es ihm ermöglicht :
    • Ihre derzeitigen Fähigkeiten zu sichern,
    • neue Aufgaben zu übernehmen, um die Energiewende in ihren Gebieten zu unterstützen,
    • Andere Körperschaften wie EPCIs aufnehmen zu können.
  • Der Bürgermeister erklärt, dass diese neuen Statuten die Beibehaltung der derzeitigen Aufgaben und Kompetenzen in den Bereichen Strom, Gas, öffentliche Beleuchtung und elektronische Telekommunikation sowie die Beibehaltung des bestehenden Governance-Modus mit insbesondere seinen 14 unveränderten lokalen Energiekommissionen (CLÉ) vorsehen.
  • Die neue Satzung sieht optionale Kompetenzen vor, um seine historischen Aufgaben zu verbessern, aber auch um neue Aktionen zu starten, um den heutigen Herausforderungen zu begegnen auf :
  • Energiewende,
  • Die Energieausstattung ihres Territoriums,
  • Beteiligung an Klima-, Luft- und Energieplänen (Climate Air Energy Plans, CAEP),
  • Energieberatung und Energieeffizienzarbeiten,
  • Die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen,
  • Öffentliche Wärme- und Kältenetze, Energieholz,
  • Mobilität mit geringem Kohlenstoffausstoß (Wasserstoff, CNG, elektrisch),
  • Einfaches und intelligentes Energiemanagement: kommunizierende Netze, Energiespeicherung.
  • Auch die Modalitäten für den Beitritt von EPCIs sind vorgesehen.

 

Dann verlas er den Entwurf der Satzung und der Geschäftsordnung, die diesem Beschluss beigefügt sind, sowie die beschreibende Notiz.

 

VORSCHLAG:

 

Es wird vorgeschlagen :

 

  • Die Satzung 2020 und die Geschäftsordnung 2020 des SDE76 zu verabschieden;

 

Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig,

 

  • VERABSCHIEDET die beigefügte Satzung 2020 und die Geschäftsordnung 2020 des SDE76.

 

Instandsetzungsarbeiten an der Buhne Nr. 1 und der Längsmauer des Strandes

 

Der Bürgermeister teilte den Mitgliedern des Gemeinderats mit, dass sie über einen Antrag des Departements Seine-Maritime zur Instandsetzung der Buhne Nr. 1 und der Längsmauer am Strand von Sainte Marguerite Sur Mer abstimmen müssen. Diese Instandsetzung wird in das nächste Programm des Departements für laufende Reparaturarbeiten an Küstenanlagen aufgenommen. Das Departement Seine-Maritime beantragt die finanzielle Beteiligung der Gemeinde, da die Arbeiten 15.000 € ohne MwSt. übersteigen. Die Beteiligungssätze der Gemeinde, die auf dem Steuerpotenzial basieren, stellen sich wie folgt dar:

 

  • Kosten der Arbeiten unter 304.900 € ohne MwSt. ..................................... 15 %
  • Bauabschnitt zwischen 304.900 € und 762.300 € ohne MwSt............... 10 %
  • Bauabschnitt über 762.300 € ohne MwSt.................................. 5 %

 

In Anbetracht des voraussichtlichen Betrags der Operation, der auf 18.857,66 € ohne MwSt. geschätzt wird, wird die finanzielle Beteiligung der Gemeinde 2.828,55 € betragen.

 

Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :

 

  • BESCHLIESST, eine positive Stellungnahme zur Durchführung der Arbeiten zur Instandsetzung der Buhne Nr. 1 und der Längsmauer am Strand von Sainte Marguerite Sur Mer abzugeben
  • VEREINBART die finanzielle Beteiligung der Gemeinde in Höhe von 2 828,55 €.
  • AUTORISIERT Herrn Bürgermeister, die notwendigen Dokumente zu unterzeichnen

 

Projet de Parc Eolien sur le Territoire de la Commune de Ambrumesnil - Avis du Conseil Municipal pour l'enquête publique (Windparkprojekt auf dem Gebiet der Gemeinde Ambrumesnil - Stellungnahme des Gemeinderats für die öffentliche Anhörung)

 

Herr Bürgermeister erläutert der Versammlung den Inhalt des Schreibens der Präfektur Seine-Maritime vom 17. Juni 2019 und erinnert daran, dass die vollständigen Unterlagen zum Windpark Pays de Caux dem Gemeinderat zur Verfügung stehen.

Schließlich weist er gemäß Artikel R. 512-20 des Umweltgesetzbuches darauf hin, dass der Gemeinderat seine Stellungnahme zu diesem Projekt spätestens innerhalb von fünfzehn Tagen nach Schließung des Untersuchungsregisters abgeben kann. Der Gemeinderat hatte die Informationen über das Windkraftprojekt im Pays de Caux und die damit verbundene öffentliche Untersuchung anhand eines Memorandums zur Kenntnis genommen, das den Einladungen zur Sitzung beigefügt war.

 

Nach den Ausführungen des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat nach eingehender Beratung durch : 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme

 

  • BESCHLIESST, eine positive Stellungnahme zum Windkraftprojekt im Pays de Caux abzugeben

 

DON

 

Der Bürgermeister berichtet den Mitgliedern des Gemeinderats von einer Scheckspende von :

  • Kermesse des Clochers de l'Ailly mit einem Betrag von 500 €.

 

Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :

 

  • NIMMT die Spende von 500 € von der Kermesse des Clochers de l'Ailly an

 

Akzeptieren eines Schecks

 

Der Bürgermeister erklärt der Versammlung, dass BRICO DEPOT einen zu viel gezahlten Betrag in Höhe von 215,10 € zurückerstattet hat. Die Versammlung wird gebeten, über die Annahme eines Schecks zu entscheiden.

 

Nach den Ausführungen des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat nach eingehender Beratung einstimmig :

 

  • BESCHLIESST, den Scheck in Höhe von 215,10 € anzunehmen

 

Kostenvoranschlag für die Lieferung und Installation einer Absaugsäule

 

Der Bürgermeister teilt den Mitgliedern des Gemeinderats mit, dass der unterirdische Löschwassertank "Route de Saint Martin" immer noch nicht den Anforderungen entspricht. Der Service Départemental d'Incendie et de Secours de la Seine-Maritime hat die Ansaugversuche nicht genehmigt, da die Höhe der festen Ansaugvorrichtung zu hoch ist. Sie sollte maximal 80 cm über dem Boden liegen. Da der Tank nicht tief genug eingegraben ist und die Absaugvorrichtung auf Bodenhöhe liegt, muss unbedingt ein Absaugpfosten installiert werden, damit der Tank von der SDIS validiert werden kann. EUROVIA hat einen Kostenvoranschlag für die Lieferung und Installation eines Saugmastes in Höhe von 1.550,00 € (ohne MwSt.) vorgelegt.

 

Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :                                  

 

  • ANNEHMT den Kostenvoranschlag von EUROVIA für die Lieferung und den Einbau eines Saugmastes in Höhe von 1.550 € ohne MwSt.
  • BESTÄTIGT den Bürgermeister, alle Dokumente zu unterzeichnen, die mit dieser Operation zusammenhängen

 

Umsetzung der Arbeitszeitgestaltung und -verkürzung (ARTT)

 

 

In Anbetracht des Code Général des Collectivités Territoriales ;

 

GESTÜTZT auf das geänderte Gesetz Nr. 83-634 vom 13. Juli 1983 über die Rechte und Pflichten der Beamten ;

 

gestützt auf das Gesetz Nr. 84-53 vom 26. Januar 1984 in seiner geänderten Fassung, das Statutsbestimmungen für den territorialen öffentlichen Dienst enthält ;

 

gestützt auf das Gesetz Nr. 2001-2 vom 3. Januar 2001 über die Beseitigung prekärer Beschäftigungsverhältnisse und die Modernisierung der Einstellung in den territorialen öffentlichen Dienst sowie über die Arbeitszeit im territorialen öffentlichen Dienst;

 

gestützt auf das Dekret Nr. 85-1520 vom 26. November 1985 über den Jahresurlaub von territorialen Beamten ;

 

gestützt auf das Dekret Nr. 2001-623 vom 12. Juli 2001 zur Durchführung von Artikel 7-1 des Gesetzes Nr. 84-53 vom 26. Januar 1984 und über die ARTT für den territorialen öffentlichen Dienst

 

Aufgrund des Rundschreibens NOR MFPF 120231 C über die Modalitäten der Umsetzung von Artikel 15 des Gesetzes Nr. 2010-1657 vom 29. Dezember 2010 über den Haushalt für 2011 ;

 

In Anbetracht des Rundschreibens vom 31. März 2017 über die Anwendung der Arbeitszeitregelungen in den drei Bereichen des öffentlichen Dienstes ;

 

In Anbetracht der Stellungnahme des Paritätischen Technischen Ausschusses vom 13. September 2019

 

In Anbetracht dessen, dass Artikel 21 des Gesetzes vom 3. Januar 2001 und das Dekret Nr. 2001-623 vom 12. Juli 2001 das Dekret Nr. 200-815 vom 25. August 2000 über die Gestaltung und Reduzierung der Arbeitszeit im territorialen öffentlichen Dienst auf den territorialen öffentlichen Dienst anwendbar machen;

 

In der Erwägung, dass die Gebietskörperschaften und ihre öffentlichen Einrichtungen daher diese neue Arbeitszeitregelung anwenden müssen ;

 

Der Bürgermeister schlägt den Mitgliedern des Gemeinderats vor, die Arbeitszeitgestaltung und -verkürzung ab dem 1. Januar 2009 einzuführen.er Juli 2019 gemäß den folgenden Modalitäten:

Ä Die Begünstigten sind Beamte, die seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in der Gemeinde beschäftigt sind.

Ä Der Arbeitszyklus innerhalb der städtischen technischen Dienste wird auf 39 Stunden mit 23 ARTT-Tagen (für eine Vollzeitstelle) festgelegt.

 

Die Arbeitszeitorganisation ist wie folgt organisiert:

 

HORIZONE bei 39 STUNDEN + 23 ARTT-TAGE
  ÖFFNUNGSZEITEN DAUER
MONTAG 8.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.30 Uhr 8h00
DIENSTAG 8.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.30 Uhr 8h00
MITTWOCH 8.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.30 Uhr 8h00
DONNERSTAG 8.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.30 Uhr 8h00
FREITAG 8.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr 7h00
SAMSTAG    
    39h00

 

 

Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :

 

  • BESCHLIESST, die Arbeitszeitgestaltung und -verkürzung einzuführen
  • BESCHLIESST die oben genannten Modalitäten der Arbeitszeitgestaltung, die insbesondere auf der Arbeitszeitgestaltung und -verkürzung beruhen, unter Einhaltung der gesetzlichen Jahresarbeitszeit von 1 607 Stunden.
  • BESCHLIESST, dass diese Bestimmungen ab dem 1. Januar 2011 gelten.er Juli 2019

 

Durchführung des Solidaritätstages

 

In Anbetracht des Code Général des Collectivités Territoriales ;

 

gestützt auf das Gesetz Nr. 84-53 vom 26. Januar 1984 in seiner geänderten Fassung, das Statutsbestimmungen für den territorialen öffentlichen Dienst enthält ;

 

Aufgrund des geänderten Gesetzes Nr. 2004-626 vom 30. Juni 2004 über die Solidarität für die Autonomie von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen ;

 

Angesichts des Gesetzes Nr. 2008-351 vom 16. April 2008 über den Solidaritätstag ;

 

In Anbetracht der Stellungnahme des Paritätischen Technischen Ausschusses vom 13. September 2019

 

 

Der Bürgermeister erklärt, dass der Gesetzgeber einen Solidaritätstag für die Unabhängigkeit älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen einführen wollte. Dieser soll sich an der Finanzierung von Maßnahmen zugunsten der Autonomie älterer oder behinderter Menschen beteiligen; Es empfiehlt sich, diesen Solidaritätstag wie folgt einzuführen:

 

♦ Die Arbeit an einem anderen zuvor arbeitsfreien Feiertag als 1.er Mai ;

♦ Die Arbeit an einem Tag der Arbeitszeitverkürzung, wie sie in den geltenden Vorschriften vorgesehen ist.

Der Bürgermeister erklärt, dass Beamte und nicht festangestellte Mitarbeiter somit einen Tag länger ohne zusätzliche Vergütung arbeiten werden. Dass daher zu beachten ist, dass die Jahresarbeitszeit von 1600 h/Jahr auf 1607 h/Jahr erhöht wird, was einem zusätzlichen Arbeitstag entspricht.

 

Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :

 

  • BESCHLIESST, dass der Solidaritätstag in der Gebietskörperschaft wie folgt abgeleistet wird:  

♦ Die Arbeit an einem anderen zuvor arbeitsfreien Feiertag als 1.er Mai ;

♦ Die Arbeit an einem Tag der Arbeitszeitverkürzung, wie sie in den geltenden Vorschriften vorgesehen ist ;

  • BESCHLIESST, dass der Solidaritätstag in Absprache mit dem Bediensteten festgelegt wird.
  • BESCHLIESST, dass die Modalitäten für Beamte und Praktikanten sowie für nicht festangestellte Mitarbeiter gelten werden.

 

Modalitäten der Einführung des Zeitsparkontos (C.E.T.)

 

Der Bürgermeister erinnert die Versammlung :

 

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 7-1 des Gesetzes vom 26. Januar 1984 und des geänderten Dekrets Nr. 2004-878 vom 26. August 2004 werden die Modalitäten der Umsetzung des Zeitsparkontos vom beschließenden Organ nach Stellungnahme des Technischen Komitees festgelegt.

Das Zeitsparkonto kann von ordentlichen und nicht ordentlichen Bediensteten genutzt werden, die ein Jahr Dienstzeit nachweisen können. Praktikanten und privatrechtlich angestellte Nichtbeamte haben keinen Anspruch auf ein C.E.T..

Die Initiative geht vom Bediensteten aus, der seinen Antrag bei der Gebietskörperschaft stellt.

Die Verordnung gibt einen allgemeinen Rahmen vor, aber es obliegt der beschließenden Versammlung, die örtlichen Anwendungsmodalitäten festzulegen.

Mit dem Dekret Nr. 201-531 vom 20. Mai 2010 wurde das ursprüngliche Dekret vom 26. August 2004 geändert. Es eröffnet den Bediensteten insbesondere die Möglichkeit, ihren im Rahmen des C.E.T. erworbenen Urlaub zu nehmen, eine Abgeltung dafür zu beantragen oder eine Anrechnung im Rahmen des R.A.F.P. zu beantragen.

 

in Anbetracht der Stellungnahme des Paritätischen Technischen Ausschusses vom 13. September 2019

 

Der Bürgermeister bittet die beschlussfassende Versammlung, die Anwendungsmodalitäten des Zeitsparkontos in der Gemeinde festzulegen.

 

Der Bürgermeister schlägt der Versammlung vor, die lokalen Anwendungsmodalitäten des Zeitsparkontos, das für die territorialen Angestellten ab dem 1. Januar 2011 vorgesehen ist, wie folgt festzulegener Juli 2019 :

 

  • DIE ERNÄHRUNG DES CET:

 

  • Der TEC wird gemäß den Bestimmungen von Artikel 3 des Dekrets vom 26. August 2004 gefüllt durch :
  • Die Übertragung von Jahresurlaub, wobei die Anzahl der im Jahr genommenen Jahresurlaubstage nicht weniger als zwanzig betragen darf (anteilig für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte), sowie die Tage, an denen der Urlaub aufgeteilt wird ;
  • Die Übertragung von Erholungstagen im Rahmen von RTT (Recovery of Work Time)

 

  • Der TEC kann bis zu einer Höchstgrenze von 60 Tagen aufgefüllt werden.

 

  • VERFAHREN ZUR ERÖFFNUNG UND VERSORGUNG DES C.E.T.:

 

  • Die Eröffnung des C.E.T. kann jederzeit auf Antrag des Bediensteten erfolgen

 

  • Der Gemeinderat legt das Datum fest, bis zu dem der Antrag des Bediensteten auf Einzahlung in den C.E.T. spätestens eingegangen sein muss:

 

  • Dieser muss bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres bei der C.E.T.-Verwaltungsstelle eingehen.
  • Dieser Antrag wird nur einmal pro Jahr gestellt. Er muss die Art (Jahresurlaub, RTT) und die Anzahl der Tage angeben, die der Bedienstete auf sein Konto einzahlen möchte.
  • Jedes Jahr informiert die Verwaltungsstelle den Bediensteten über den Stand seines C.E.T. (der gesparten und der verbrauchten Tage) innerhalb von 15 Tagen nach der Frist, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 1 des Dekrets vom 26. August 2004 für die Auffüllung des Kontos vorgesehen ist.

 

  • DIE VERWENDUNG VON C.E.T.:

 

  • Der Bedienstete kann seinen C.E.T. ganz oder teilweise nutzen, wann immer er dies wünscht, vorbehaltlich der dienstlichen Erfordernisse .
  • Die Verwendung der angesparten Tage kann nicht aus dienstlichen Gründen verweigert werden, wenn der Beamte endgültig aus dem Dienst ausscheidet oder wenn der Urlaub im Anschluss an Mutterschafts-, Adoptions-, Vaterschafts- oder Familiensolidaritätsurlaub beantragt wird.
  • Das C.E.T. kann zeitlich unbegrenzt genutzt werden.
  • Der Bedienstete kann seine im C.E.T. angesparten Tage ganz oder teilweise verwenden. Unabhängig davon, ob es sich um einen Beamten oder Nichtbeamten handelt, kann er die angesparten Tage in Form von Urlaub verwenden, sofern dienstliche Erfordernisse vorliegen.
  • Mehr als 20 Tage, die am Ende des Kalenderjahres auf dem C.E.T. angespart wurden :
    • Der Bedienstete kann die über 15 angesparten Tage nutzen, indem er insbesondere mehrere Optionen in dem von ihm gewünschten Verhältnis unter den folgenden Optionen kombiniert:
      • Ihre Berücksichtigung im Rahmen des Zusatzrentensystems des öffentlichen Dienstes nur für Beamte, die der CNRACL angehören.
      • Ihre Entschädigung gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften
      • Ihr Verbleib auf dem C.E.T.
      • Der Bedienstete muss seine Wahl bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres gegenüber der C.E.T.-Verwaltungsstelle erklären.
      • Wenn keine Entscheidung getroffen wird, werden bei Beamten, die der CNRACL angehören, die über 15 gesparten Tage hinausgehenden Tage automatisch im Rahmen des R.A.F.P. berücksichtigt. Bei den anderen Bediensteten (nicht fest angestellte Bedienstete und fest angestellte Bedienstete, die dem IRCANTEC angeschlossen sind) werden sie automatisch vergütet.

 

Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :

 

  • BESCHLIESST, die so vorgeschlagenen Modalitäten anzunehmen
  • BESCHLIESST, dass diese Bestimmungen ab dem 1. Januar 2011 gelten.er Juli 2019
  • BESCHLIESST, dass dieser Beschluss den Beschluss vom 4. Oktober 2019 über die Umsetzung der ARTT in der Gebietskörperschaft ergänzt, da das C.E.T. nunmehr eine der Modalitäten der Arbeitszeitgestaltung darstellt.
  • BESCHLIESST, dass es der Gebietskörperschaft obliegt, individuelle Genehmigungen für die Inanspruchnahme von Urlaub zu erteilen, je nach den mit dem Betrieb der Dienststelle verbundenen Zwängen.

 

Umsetzung der Gewährung einer Entschädigung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft für Mitarbeiter im technischen Bereich

 

gestützt auf das Gesetz Nr. 84-53 vom 26. Januar 1984 in seiner geänderten Fassung, das Statutsbestimmungen für den territorialen öffentlichen Dienst enthält ;

 

gestützt auf das geänderte Dekret Nr. 91-875 vom 6. September 1991 zur Durchführung von 1.er Absatz von Artikel 88 des Gesetzes vom 26. Januar 1984 in seiner geänderten Fassung ;

 

gestützt auf das Dekret Nr. 2001-623 vom 12. Juli 2001 zur Durchführung von Artikel 7-1 des Gesetzes Nr. 84-53 vom 26. Januar 1984 und über die ARTT für den territorialen öffentlichen Dienst

 

gestützt auf das Dekret Nr. 2005-542 vom 19. Mai 2005 über die Modalitäten der Vergütung oder des Ausgleichs von Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst der Gebietskörperschaften ;

 

Angesichts des Dekrets Nr. 2003-363 vom 15. April 2003 über die Rufbereitschaftsentschädigung, die bestimmten Bediensteten des Ministeriums für Ausrüstung, Verkehr, Wohnungsbau, Tourismus und Meer gewährt wird,

 

 

Aufgrund des Dekrets Nr. 2003-545 vom 18. Juni 2003 über die Bereitschaftsdienstentschädigung, die bestimmten Bediensteten des Ministeriums für Ausrüstung, Verkehr, Wohnungsbau, Tourismus und Meer gewährt wird,

 

In Anbetracht der Stellungnahme des Paritätischen Technischen Ausschusses vom 13. September 2019

 

Im Anschluss an die Ausführungen des Bürgermeisters und nach einer Diskussion beschließt der Gemeinderat nach Beratung einstimmig :

 

  • BESCHLIESST, das System der Entschädigungen für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst einzuführen, die gewährt werden können, wenn die von der Gebietskörperschaft beschlossenen Zeiten der Rufbereitschaft oder des Bereitschaftsdienstes abgeleistet wurden.
  • BESCHLIESST, dass innerhalb der Gebietskörperschaft fest angestellte technische Mitarbeiter Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst leisten können.
  • BESCHLIESST, dass die Zeiten der Rufbereitschaft und des Bereitschaftsdienstes gemäß den geltenden Bestimmungen und Sätzen entschädigt werden.
  • BESCHLIESST, dass diese Bestimmungen ab dem 1. Januar 2011 gelten.er Juli 2019

 

Weihnachtspakete 2019

 

Der Bürgermeister informiert die Versammlung über die Entscheidung der Gemeinde, die Händler des Wochenmarkts am Samstagmorgen bei der Zusammenstellung der Pakete zu bevorzugen. :

  • Für 1 Einzelperson d.h. ein Betrag von 22.00 €.
  • Für ein Paar d.h. ein Betrag von 31.00 €.

 

Die Anzahl der Personen ab 70 Jahren, die in diesem Jahr Anspruch auf Weihnachtspakete haben, beträgt 67 Personen:

 

  • 22 Paare
  • 45 alleinstehende Personen

 

Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :

 

  • BESCHLIESST Weihnachtspakete an Senioren ab 70 Jahren zu verteilen, d.h. 67 Weihnachtspakete.
  • FESTLEGT den Betrag für :

Ä Eine Einzelperson zu 22.00 € + eine Flasche Crémant

Ä Ein Paar zu 31.00 € + eine Flasche Champagner

 

Weihnachtskonzert 2019

 

Der Bürgermeister erläutert der Versammlung, dass der Verein Cap d'Ailly ein Weihnachtskonzert organisiert, das am Sonntag, den 15. Dezember 2019 in der Kirche von Sainte Marguerite Sur Mer stattfinden wird.

 

Wie üblich sind alle Personen ab 70 Jahren eingeladen und ihre Plätze werden von der Gemeinde bezahlt.

 

Der Gemeinderat, nach Anhörung des Bürgermeisters und nach Beratung, einstimmig :

 

  • BESCHLIESST, Personen ab 70 Jahren zum Weihnachtskonzert einzuladen, das am Sonntag, dem 15. Dezember 2019, in der Kirche von Sainte Marguerite Sur Mer stattfindet.

 

Weihnachten der Kinder 2019

 

Der Bürgermeister berichtet den Mitgliedern des Gemeinderats von der Wahl des Anbieters für das Weihnachtsfest der Kinder der Gemeinde. Es handelt sich um "LES GUIGNOLOS FANTASTIQUES", die eine Show anbieten, die sowohl für Kindergarten- als auch für Grundschulkinder geeignet ist. Es handelt sich um eine Show, die Sie in eine Welt der Märchen, des Spaßes und der Interaktivität durch ihre Originalität entführt, eine Stunde dauert und 900 € kostet. Bei dieser Gelegenheit erhalten die Kinder ein Geschenk in Höhe von 15 €. Die Aufführung findet am Samstag, den 14. Dezember 2019 um 16 Uhr statt.

 

Der Gemeinderat, nach Anhörung des Bürgermeisters und nach Beratung, einstimmig :

 

  • BILLIGT diese Wahl
  • BEAUFTRAGT den Bürgermeister, alles Notwendige in dieser Angelegenheit zu veranlassen

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft war, dankte der Bürgermeister Claude FERCHAL allen Anwesenden und schloss die Sitzung um 20.15 Uhr.

 

 

 

Für einen beglaubigten Auszug

 

Der Bürgermeister,

Claude FERCHAL