Protokoll der Sitzung des Gemeinderats
Sitzung vom 7. Februar 2019
Im Jahr zweitausendneunzehn, am siebten Februar, um neunzehn Uhr dreißig Minuten, trat der ordnungsgemäß einberufene Gemeinderat unter dem Vorsitz von Herrn Claude FERCHAL, Bürgermeister, zu einer öffentlichen Sitzung zusammen.
Anwesend waren Die Herren Claude Ferchal, Philippe Lefebvre, Denis Grout, Jean Pierre Boittout, Jean-Pierre Joubert und Richard Dupont.
Damen Colette Gouyer, Françoise Gambs
Anwesend waren nicht : Frau Christelle Weber
Herr David Petiton
Herr Eric Lincot
Herr Vincent Varin
Herr Ludovic Patin
Herr Richard Dupont wurde zum Sitzungssekretär gewählt.
Datum der Einberufung : am 25. Januar 2019 Datum der Anzeige : am 25. Januar 2019
Tagesordnung :
- Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung
- Mitteilungen des Bürgermeisters
- Aktueller Stand des lokalen Stadtentwicklungsplans (PLU)
- Urbanes Vorkaufsrecht
- Erstattung der Kosten von Herrn JOUBERT
- Erstattung der Kosten von Herrn DUPONT
- Erstattung der Kosten für die Erneuerung der Führerscheine C und EC von Herrn Stephan JOUAN
- Gebühren für den Garten der Erinnerung
Annahme des Protokolls der vorherigen Sitzung
Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung, das jedem Mitglied des Gemeinderats vorab übermittelt wurde, wurde einstimmig angenommen, da es keine Anmerkungen gab.
Mitteilungen des Bürgermeisters
- Danksagungen
Der Bürgermeister teilt den Mitgliedern des Gemeinderats die Danksagungen von :
- Frau BOSSE für das Weihnachtspaket und das Weihnachtskonzert
- Aktueller Stand des lokalen Stadtentwicklungsplans (PLU) :
Der Bürgermeister erläutert der Versammlung, dass im Rathaus ein RAR-Brief von der Unterpräfektur vom 16. November 2018 eingegangen ist, der den Beschluss vom 28. September zur Genehmigung des lokalen Bebauungsplans betrifft. Dieses Schreiben, dessen einzelne Punkte im Folgenden näher erläutert werden, stellt eine freiwillige Beschwerde dar, die die Frist für eine streitige Beschwerde gemäß den Bestimmungen von Artikel L 2131-6 des Code Général des Collectivités Territoriales hemmt.
Die Gemeinde hatte bis zum 16. Januar 2019 Zeit, das Schreiben beim Herrn Unterpräfekten zur Kenntnis zu nehmen. Die Sous-Préfecture bestätigte den Eingang am 7. Januar 2019. Wir haben ab dem Empfangsdatum, also dem 7. März, zwei Monate Zeit, um den Beschluss zurückzuziehen und erneut über die Änderungen des PLU zu beraten.
Die Zusammenfassung der zu berichtigenden Punkte lautet wie folgt:
- Der UC-Sektor von Sainte Marguerite Plage:
- Im Präsentationsbericht sollte die Einstufung dieses Sektors als "Weiler" (Seite 197) geklärt und bekräftigt werden, eine festgestellte Inkohärenz, da dieser Weiler als "Dorf" bezeichnet wird.
- Der Ort Sainte Marguerite Sur Mer wurde als Weiler eingestuft. Daher kann er gemäß Artikel L121-8 des Code de l'Urbanisme keine Erweiterung der Urbanisierung erhalten.
- Die UB-Sektoren der diffusen Weiler:
- Bas de Blancmesnil wurde in den Sektor UB eingeteilt, der Neubauten erlaubt und eine diffuse Urbanisierung fernab des Dorfes darstellt. In diesem Sinne können Neubauten selbst bei einer Verdichtung der bestehenden Bebauung gemäß dem Küstengesetz nicht genehmigt werden und muss diesen Sektor wieder in die NA-Zone eingliedern
- Le Haut de Blancmesnil: Beibehaltung der UB-Zonierung unter Ausschluss eines Teils der Parzellen im Norden (383, 384, 385 und 386), die wieder in die NA-Zone aufgenommen werden sollen.
- Das Grundstück ZA Nr. 40
- Diese Parzelle mit einer Fläche von 4.200 m², auf der der reservierte Platz Nr. 3 eingerichtet wurde, muss entfernt werden, da dieser in Bezug auf das Küstengesetz völlig irregulär ist.
- Die städtische Klassifizierung UC, die die Parzelle ZA Nr. 40 integriert, kann beibehalten werden. Die schriftliche Regelung dieser Zone muss überarbeitet werden, indem die Typologie Wohnen mit einer Unterkategorie Wohnen zugelassen wird, die Baumöglichkeiten jedoch eingeschränkt werden (auf 30/40 m² begrenzte Grundfläche, maximale Höhe von 3 m/3,50 m bis zur Dachtraufe) und die wenigen festen Bauten verwaltet werden (maßvolle Erweiterung in der Größenordnung von 10/15 % maximal).
Nach diesen Änderungsanträgen wurde der Bürgermeister am Freitag, den 1. Januar 2011, von Herrn Le Sous-Préfet empfangen.er Februar 2019.
Die staatlichen Stellen haben unseren Vorschlag, die Bebaubarkeit eines Teils der Parzelle C240 zu überprüfen, positiv aufgenommen. Hingegen werden sie die neue Einstufung des Sektors Bas de Blancmesnil als Naturzone nicht rückgängig machen.
Der Bürgermeister empfing im Rathaus Herrn und Frau BERTRAND und ihren Rechtsbeistand, Maître Axelle VIANNAY, die die Einstufung von zwei Parzellen (C436 und C240) als Naturgebiet anfechten. Der Brief von Rechtsanwältin VIANNAY, in dem sie diese Anfechtung begründet, wurde an den Unterpräfekten gesandt. Die Gemeinde erwartet seine Antwort im Laufe der Woche 8.
Der Gemeinderat wird über die Zukunft des PLU auf einer der nächsten Gemeinderatssitzungen am 1. Januar 2009 abstimmen.er März 2019.
Urbanes Vorkaufsrecht
GESTÜTZT auf das Städtebaugesetzbuch
GESTÜTZT auf den Code Général des Collectivités Territoriales (Allgemeines Gesetzbuch der Gebietskörperschaften)
IN DER ERWÄGUNG, dass Artikel L211-1 des Städtebaugesetzes den Gemeinden mit einem genehmigten lokalen Städtebauplan (PLU) die Möglichkeit bietet, ein städtisches Vorkaufsrecht (DPU) für alle oder einen Teil der städtischen Gebiete (Zones U) und der Gebiete für zukünftige Urbanisierung (Zones AU), wie sie in diesem Plan abgegrenzt sind, einzuführen,
IN DER ERWÄGUNG, dass dieses Vorkaufsrecht es der Gemeinde ermöglicht, eine Grundstückspolitik zu betreiben, um im allgemeinen Interesse Maßnahmen oder Planungsvorgänge durchzuführen, die den in Artikel L210-1 des Städtebaugesetzes definierten Zielen entsprechen,
Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :
- BESCHLIESST
- das städtische Vorkaufsrecht auf die Gesamtheit der städtischen Gebiete (Zonen U) und der Gebiete für zukünftige Urbanisierung (Zonen AU) einzuführen, wie sie auf dem Plan im Anhang des am 28. September 2018 genehmigten lokalen Urbanisierungsplans verzeichnet sind.
- Dem Bürgermeister die Befugnis zu erteilen, das städtische Vorkaufsrecht gemäß Artikel L2122-2 des Code Général des Collectivités Territoriales auszuüben, soweit dies erforderlich ist, und weist darauf hin, dass Artikel L2122-17 in dieser Angelegenheit Anwendung findet.
- Das städtische Vorkaufsrecht tritt an dem Tag in Kraft, an dem dieser Beschluss vollstreckbar ist, d. h. wenn er im Rathaus ausgehängt und in zwei im Departement verbreiteten Zeitungen erwähnt wurde.
- Der Anwendungsbereich des städtischen Vorkaufsrechts wird gemäß Artikel R151-52 7° des Städtebaugesetzes der PLU-Akte beigefügt.
- Ein Register, in das alle durch Vorkaufsrecht getätigten Erwerbe sowie die endgültige Zuordnung dieser Güter eingetragen werden, wird gemäß Artikel L213-13 des Städtebaugesetzes im Rathaus eröffnet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
- Eine Kopie des Beschlusses wird übermittelt an :
- an Frau Präfektin
- an den Herrn Unterpräfekten
- an Frau Direktorin des Departements für öffentliche Finanzen
- an den Herrn Präsidenten des Obersten Rates des Notariats
- bei der Chambre Départementale des notaires
Erstattung der Kosten von Herrn JOUBERT
Der Bürgermeister erklärt den Mitgliedern des Gemeinderats, dass Herr Jean-Pierre JOUBERT bei der Organisation der Ausstellung zum 100. Jahrestag des Waffenstillstands von 1945 die Bezahlung einiger Rechnungen vorgezogen hat:
- La Foir'Fouille "Verschiedene Rahmen" in Höhe von 97.83 €.
- Carrefour Market "Druckertinte" in Höhe von 60.80 €.
Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 158.63 €.
Aus diesem Grund ist es angebracht, Herrn Joubert zu erstatten
Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :
- AKZEPTIERT Herrn Joubert einen Betrag von 158.63 € zu erstatten
Erstattung der Kosten von Herrn DUPONT
Der Bürgermeister erklärt den Mitgliedern des Gemeinderats, dass Herr Richard DUPONT bei der Organisation der Kinderweihnachtsfeier die Bezahlung einiger Rechnungen vorgezogen hat:
- Auchan "Getränke" in Höhe von 37.38 €.
Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 37.38 €.
Aus diesem Grund ist es angebracht, Herrn Dupont zu erstatten
Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :
- AKZEPTIERT Herrn Dupont einen Betrag von 37.38 € zu erstatten
Erstattung der Kosten für die Erneuerung der Führerscheine C und EC von Herrn JOUAN
Der Bürgermeister erklärt den Mitgliedern des Gemeinderats, dass Herr Stephan JOUAN die Begleichung einiger Rechnungen, den Besuch bei einem zugelassenen Arzt und die Urinanalyse vorverlegt hat, um seinen Führerschein für die Fahrzeuge C und EC zu erneuern:
- Dr. Blin in Höhe von 36 €
- Laboratoire Saint-Pierre in Höhe von 6.48 €.
Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 42.48 €.
Aus diesem Grund ist es angebracht, Herrn Jouan zu erstatten
Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :
- AKZEPTIERT Herrn Jouan einen Betrag von 42.48 € zu erstatten
Gebühren für den Garten der Erinnerung
GESTÜTZT auf den Code Général des Collectivités Territoriales, insbesondere die Artikel L.2213-7 ff. und L.2223-1 ff;
GESTÜTZT auf das Bürgerliche Gesetzbuch, insbesondere auf Artikel 78 ff;
GESTÜTZT auf das Strafgesetzbuch, insbesondere die Artikel 225-17, 225-+18 und R.610-5 ;
Auf Vorschlag des Bürgermeisters
Der Gemeinderat, nach Beratung, einstimmig :
- BESCHLIESST, einen Tarif für die Verstreuung der Asche im Garten der Erinnerung ab dem 1. Januar 2010 festzulegen.er März 2019 :
- Verstreuen der Asche im Garten der Erinnerung: 100 €.
Der Bürgermeister erinnert daran, dass :
- Die Verstreuung der Asche wird in einem speziellen Register im Rathaus festgehalten.
- Die Kennzeichnung der Verstreuung der Asche erfolgt durch die Anbringung einer gravierten Tafel an der Gedenksäule, die von der Gemeinde bereitgestellt und gestiftet wird.
- Der Garten der Erinnerung wird von den städtischen Diensten gepflegt.
- Die Angehörigen der Verstorbenen dürfen nur natürliche Schnittblumen niederlegen. Diese werden in regelmäßigen Abständen von den städtischen Diensten entfernt.
- Das Anpflanzen von Sträuchern, das Aufstellen von Gegenständen aller Art (Kunstblumen, Vasen, Platten) und alle Projekte, die sich diesen Platz aneignen, sind strengstens untersagt. Sie werden ohne vorherige Ankündigung entfernt.
Nachdem die Tagesordnung erschöpft war, dankte der Bürgermeister allen anwesenden Mitgliedern und schloss die Sitzung um 20:40 Uhr.
Für einen beglaubigten Auszug
Der Bürgermeister,
Claude FERCHAL